Einteilungssystematik der DIN
Die DIN V 18550 und die DIN EN 13279 teilen Putze in jeweils unterschiedliche Gruppen ein. In beiden Fällen ist das Kriterium für die Einteilung die Art der Stoffe, aus denen der Putz zusammengesetzt ist. Daneben ist auch das Verhältnis von Bindemittel zu Zuschlagstoffen ausschlaggebend.
Ausgenommen von dieser Einteilung sind die Kunstharzputze, die die DIN 18558 regelt. Hier gelten separate Voraussetzungen, da Kunstharzputze grundlegend anders aufgebaut sind als die klassischen Putze. Auc1h die Art der Herstellung und die Verwendung ist unterschiedlich.
DIN 18550
Hier erfolgt eine Einteilung der Putze in vier grundlegende Gruppen, die dann noch weiterhin unterteilt sind. Die einzelnen Gruppen sind mit römischen Ziffern von I bis IV bezeichnet, die Unterteilung der Gruppen wird mit Kleinbuchstaben vorgenommen.
Gruppe I (oder P I ) umfasst alle Putze, in denen Kalkhydrat oder hydraulischer Kalk in unterschiedlichen Anteilen verwendet werden. Die Untergruppen a, b und c bezeichnen in dieser Reihenfolge jeweils Luftkalkmörtel, Wasserkalkmörtel und hydraulischen Kalkmörtel.
Die Gruppe P II umfasst alle Mörtel, in denen Kalk und Zement gemischt werden. In der Regel beträgt das Mischungsverhältnis 2 Raumteile Kalk auf einen Raumteil Zement, dazu kommt eine unterschiedliche Anzahl von Raumteilen an Sand (Zuschlagstoff).
Die Gruppe P III umfasst alle reinen Zementmörtel. Auch hier ist die Menge an Zuschlagstoff variabel, die Regel sind aber 3 oder 4 Raumteile Sand auf einen Raumteil Zement.
Die Gruppe P IV umfasst alle Gipsmörtel. Die Unterteilung ist hier umfangreicher. Die Unterteilung umfasst einerseits den Baugips (IV a) sowie den Gipssandmörtel (IV b). Andererseits wird noch ein Gipskalkmörtel (IV c) sowie ein Kalkgipsmörtel (IV c) unterschieden, für die die Mischungsverhältnisse der Bestandteile jeweils fest vorgegeben sind.
DIN EN 13279
Die DIN EN 13279 teilt die Putze in insgesamt sieben Gruppen ein. Sie werden mit lateinischen Ziffern bezeichnet – von B1 bis B7.
Die Einteilung der DIN EN 13279 gilt allerdings nur für Gipsputze. Die genaue Bezeichnung ist in diesem Fall Gips-Trockenmörtel.
Genaugenommen ist sie also eine Erweiterung der Gruppe P IV der DIN 18550.
Gruppe B1 bezeichnet, ebenso wie Gruppe B2, alle Gips-Trockenmörtel, die weniger als 5 % Baukalk enthalten. Der Calciumsulfatanteil liegt dabei entweder über oder unter 50 %.
Die Gruppe B3 bezeichnet dagegen alle Putze mit höherem Baukalkanteil, die Gruppen B4 bis B7 umfassen alle Leichtputze, die anorganische Zuschläge oder Leichtzuschläge enthalten. Sie weisen jeweils unterschiedliche Eigenschaften auf. Die Gruppe B7 zeichnet sich beispielsweise durch eine besonders große Oberflächenhärte aus.
Andere Einteilung
Daneben kann man Putze auch nach der Verwendungsart einteilen – also entweder als Oberputz oder Unterputz, als Wärmedämmputz oder als Innen- oder Außenputz mit jeweils höherer oder niedrigerer Abriebfestigkeit. Diese Einteilung ist aber nicht in der DIN normiert.