Alter der Dämmwolle
Allein am Alter der Dämmwolle ist meistens nicht auszumachen, ob es sich um asbesthaltiges Material handelt oder ob die Dämmwolle völlig ungefährlich ist. Grundsätzlich darf Dämmwolle, die nach 1993 hergestellt wurde, in Deutschland kein Asbest mehr enthalten. Seitdem ist Asbest in Baumaterialien hierzulande strikt verboten. In vielen Produkten wurde die schädliche Substanz jedoch schon vorher nicht mehr verwendet, da ihre krebserregende Wirkung bereits seit etwa 1970 bekannt war.
Einschätzung anhand der Farbe
Asbest selbst ist grau, ähnlich wie Zement. Wird Asbest also einem Material beigemengt, nimmt dieses immer eine gräuliche Tönung an. Viele Werkstoffe können statt einer deutlichen Graufärbung auch einen bräunlich-grauen Farbton aufweisen. Ein asbesthaltiges Material wie Dämmwolle kann jedoch nie rein weiß sein. So lässt sich oft schon an der Farbe eines Materials erkennen, ob es überhaupt Asbest enthalten kann. Auch hochglänzende Materialien können kein Asbest enthalten.
Merkmale für Asbest im Überblick
- Alter des Materials
- Farbe – Asbest ist immer grau oder bräunlich-grau
- hochglänzende Materialien enthalten kein Asbest
Verdacht – Spezialfirma
Wenn Sie den Verdacht haben, dass die zu entsorgenden Dämmmaterialien Asbest enthalten, muss eine Spezialfirma eine Probe entnehmen. Diese wird dann in einer speziellen Prüfanstalt auf Asbestbestandteile untersucht.
Bestätigt sich der Verdacht auf Asbest, muss die Dämmwolle fachgerecht durch die Spezialfirma entsorgt werden. Sollte dies aber nicht der Fall sein, können Sie die Entsorgung auch selbst übernehmen. Dann gehört die Dämmwolle einfach zu den Bauabfällen und muss der Sortierung auf einer Deponie zugeführt werden. Sie haben dann aber auf jeden Fall die schriftliche Bestätigung, dass das Material ungefährlich ist. Denn ohne diese Bestätigung wird keine Deponie diese möglicherweise asbesthaltigen Materialien von einer Privatperson annehmen.