Was bedeutet verfahrensfrei – und was genehmigungsfrei?
Verfahrensfrei sind Bauvorhaben, für die keine Unterlagen beim zuständigen Bauamt eingereicht werden müssen, es besteht auch keine Anzeigepflicht. Genehmigungsfreie Baumaßnahmen hingegen müssen beim Amt mit vollständigem Bauentwurf angezeigt werden.
In den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer sind die verfahrens- und genehmigungsfreien Baumaßnahmen angeführt, diese finden Sie öffentlich einsehbar im Internet. Überprüfen Sie online, ob Sie Ihr Bauprojekt bei der Behörde anzeigen müssen.
Auch bei verfahrens- und genehmigungsfreien Maßnahmen gilt: Sie müssen alle Bauvorschriften der Landesbauordnung einhalten, dazu zählen natürlich auch die Abstände zu Nachbargrundstücken. Auch der örtliche Bebauungsplan muss Beachtung finden.
Baugenehmigung für wichtige Bauteile erforderlich
Die meisten Balkone gelten als untergeordnete Bauteile, für die zwar sämtliche Bauvorschriften gelten, die aber verfahrens- oder zumindest genehmigungsfrei sind. Doch mancher Außensitz kann auch als „wichtiges Bauteil“ eingeordnet werden.
Die Größe des Balkons und die Bauart können diese „Wichtigkeit“ auslösen. Außerdem ist ein Balkon oberhalb eines öffentlichen Weges ebenfalls der zuständigen Kommune anzuzeigen. Bauherren erkundigen sich also besser zusätzlich beim örtlichen Bauamt, welche Regeln für ihr Projekt gelten.
Vorschriften, die zu beachten sind
Balkonanbauten sind gegenüber sonstigen Bauprojekten priviligiert. Die Nachbarschaftsabstände dürfen beispielsweise geringer sein als bei sonstigen Bauvorhaben, auch werden auf Antrag oftmals Befreiungen von gewissen Vorschriften erteilt.
Baugenehmigung für den Balkon beantragen
Handelt es sich bei Ihrem Balkon um ein genehmigungspflichtiges Bauprojekt, müssen Sie einen Bauantrag stellen. Folgende Unterlagen sollten dem Antrag beiliegen:
- die Baubeschreibung
- die vollständigen, vom Architekten oder zuständigen Handwerksmeister unterschriebenen Bauzeichnungen
- die statische Berechnung des Balkons
- der amtliche Lageplan
Diese Unterlagen legen Sie dem Bauamt vor. Die anfallenden Gebühren liegen bei etwa 60 EUR für die für Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit – und noch einmal etwa 25 EUR für die Erschließungsbestätigung durch die Kommune.
Genehmigung der Nachbarn und Miteigentümer
Miteigentümer des Gebäudes müssen vor dem Balkonanbau auf jeden Fall um Erlaubnis gefragt werden, die Eigentümergemeinschaft besitzt ein Vetorecht. Auch die Nachbarn sollten Sie besser freundlich um Zustimmung bitten, um nachträgliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Soll der Balkon auf Stelze stehen – oder ohne Stützen komplett an der Fassade hängen? Im 4. Teil unserer Serie widmen wir uns den Vor- und Nachteilen beider Varianten.