Genehmigungspflicht betrifft auch das Fundament
Wer ein Gartenhaus bauen will, sollte sich vorher über den Umfang der Nutzung, die Größe und den Standort genaue Gedanken machen. Gartenhäuser aller Größen unterliegen Bebauungsvorschriften bezüglich der Platzierung insbesondere an Grundstücksgrenzen. Hier sollten vor dem Bau Erkundigungen eingeholt werden.
Die Größe des Gartenhauses entscheidet über darüber, ob eine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Die Regeln werden in allen Bundesländern individuell festgelegt und betreffen sowohl Grundfläche als auch umbauten Raum. Wenn eine Baugenehmigung erforderlich ist, betrifft das auch das Erstellen des Betonfundaments.
Voll- und Punktfundamente
Bezüglich der Nutzung sollte festgestellt werden, ob beispielsweise ein trockener abgeschlossener Innenraum entstehen soll, was für das Gießen eines Vollfundaments spricht. Hier muss der gesamte Aufbau eines Betonbodens geplant werden.
Bei offenen Gartenhäusern und Pavillons sind meist Punkt- oder Streifenfundamente ausreichend, die Stützbalken und/oder Zaun- und Wandelemente tragen. Gartenhaus-Bausätze, die über einen integrierten Holzboden verfügen, sind meist so konstruiert, dass vier Punktfundamente den sicheren Stand gewährleisten.
Krafteinwirkung und Streifenfundamente
Bei der Wahl des passenden Betonfundaments sollte die biophysikalische Aufgabe bewertet werden. Das Fundament verteilt die durch das Gartenhausgewicht entstehende Druckkraft möglichst gleichmäßig in den Boden ab. Zusätzlich sind seitliche Zug- und Verwindungskräfte zu berücksichtigen, wie Sie durch Wind, Niederschlag und Baumaterial auftreten können.
Stützbalken leiten die Kräfte von einzelnen tragenden Gartenhausteilen wie Pfosten ab. Wände und Türen „schweben“ dazwischen und sorgen für seitlich einwirkende Krafteinwirkung. Während leichte Holzkonstruktionen gut gehalten werden können, besteht bei schwereren Bauteilen wie großen Verbundglasscheiben die Gefahr des „Verreißens“. Das Dach muss bei Punktfundamenten auf den tragenden Teilen aufsitzen.
Streifenfundamente werden meist als Gründung für alle Wände des Gartenhauses eingesetzt. Bei dieser Konstruktion verteilt sich die Gewichtsbelastung auf alle Wände und seitlich einwirkende Kräfte werden in Laufrichtung der Wände stabilisiert.