Gefahr Asbest
Asbest war in früheren Zeiten ein beliebter und sehr häufig eingesetzter Baustoff. Es handelt sich dabei um ein faserartiges Mineral, das viele günstige Eigenschaften aufweist. Es ist
- hitzebeständig
- beständig gegenüber vielen Chemikalien
- unbrennbar
- hochelastisch
- zugfest
- leicht mit anderen Materialien verbindbar
Seit den 30er Jahren wurde Asbest bis zum Beginn der 80er Jahre in sehr großem Umfang eingesetzt. Die Gefahr besteht vor allem durch die feinen Fasern, die sich immer weiter zerteilen und eingeatmet werden können.
Sie verbleiben dann in der Lunge und schädigen diese nachhaltig. Es bildet sich Narbengewebe, langfristig dann auch Krebs (die Krankheit heißt dann Asbestose). Zusätzlich können die Fasern auch noch wandern und sich in anderen Körpergeweben ansiedeln und dort ebenfalls Schaden verursachen. Verboten ist Asbest aber erst seit 1993, obwohl man die Asbestose schon seit 1936 kennt.
Häufiges Vorkommen in älteren Gebäuden
Es gibt einzelne Bereiche in älteren Gebäuden, in denen besonders mit dem Vorkommen von asbesthaltigen Stoffen zu rechnen ist. Dazu gehören:
- sogenannte „Floor Flex Platten“ in der Küche (sie enthalten selbst auch bis zu 20 % Asbest und sind quadratische PVC-Fliesen)
- Kleber für Floor Flex Böden
- Kleber für Parkett und Holzpflasterböden
- Teerpappen (KEINE Bitumenpappe!)
- teerhaltige Voranstriche (auch Teer ist krebserregend und in hohem Maß gesundheitsschädlich)
Sanierung asbestbelasteter Böden
Solange ein Boden völlig intakt ist, besteht keine Gefahr. Der Boden gibt dann auch keine Fasern frei. Wird er allerdings schadhaft, wird es gefährlich. Er muss dann zwingend fachgerecht saniert werden.
Zunächst muss eine Begutachtung und eine Prüfung auf Asbest von einem dafür zugelassenen Fachnunternehmen erfolgen. Nur das Fachunternehmen entscheidet, wie der Boden saniert wird. In der Regel wird der Boden fachgerecht entfernt und entsorgt. Ein Überdecken ist in den meisten Fällen nicht zulässig. Das entscheidet aber immer das Fachunternehmen, das auch für Asbestsanierungen zugelassen sein muss. Auch die Ausführung einer solchen Überdeckung darf dann aus gesetzlichen Gründen allein das Unternehmen vornehmen.