Was alles unter „Ceranfeld“ fällt
Zunächst einmal wollen wir kurz umreißen, was überhaupt alles unter einen Schaden an einem Ceranfeld zu verstehen ist. Schließlich wollen wir später auch Fragen zur Versicherungsabwicklung klären. Denn umgangssprachlich hat sich der Begriff „Ceranfeld“ für Glaskeramikkochfelder mit Halogen- bzw. Infrarottechnologie etabliert bei den Verbrauchern. Streng genommen handelt es sich dabei nicht immer um ein Ceranfeld.
Ceran ist der Markenname für eine Glaskeramik …
Denn Ceran ist der geschützte Markenname für Glaskeramiken der Firma Schott AG aus Frankfurt. Diese Unternehmen hat bereits für die Weltraumforschung in den 1960ern Glaskeramik hergestellt. Mit Blick auf Herdtechniken in den USA ist dann die Idee zum Glaskeramikkochfeld gekommen und die Schott AG hat die Halogentechnologie zum Kochen nutzbar gemacht.
… und hat sich beim Verbraucher für Halogen-Glaskeramikfelder etabliert
In den Verkauf kamen diese Glaskeramikkochfelder dann unter den Markennamen „Ceran“. Das wurde vom Verbraucher sofort mit der neuen Technik assoziiert. Streng genommen handelt es sich als bei jedem Ceranfeld um Glaskeramik, aber nicht bei jedem Glaskeramikkochfeld um Ceran. Deshalb können die nachfolgenden Techniken zum Erhitzen von Kochgut auch unter „Ceranfeld“ verstanden werden:
- Ceranfeld mit Halogen- bzw. Infrarottechnologie
- Cerankochfeld mit Induktionstechnologie
- Ceranfeld mit Gasbrenner (Gas unter Glas und Gas auf Glas)
So entstehen Risse in einem Ceranfeld
Ein Riss im Ceranfeld kann unterschiedlich entstehen. Meistens fällt den Benutzern des Cerankochfelds während der Benutzung oder einer anderen Tätigkeit in der Küche etwas auf die Glaskeramikfläche – ein Topf, ein Glas, eine Flasche usw. rutscht aus der Hand, schon ist es passiert.
Daneben berichten aber auch immer wieder Menschen, dass sie beispielsweise im Wohnzimmer saßen, als plötzlich ein lauter Knall aus der Küche zu hören war. Eher zufällig wird dann später ein Riss im Ceranfeld entdeckt.
Spannungsrisse kommen immer wieder ohne ein Zutun vor
Bei einem solchen Riss handelt es sich um einen Spannungsriss. Der entsteht meist innerhalb der ersten paar Monate nach dem Einbau vom Ceranfeld, in seltenen Fällen kommt es aber auch immer wieder vor, dass ein solcher Spannungsriss nach vielen Jahren entsteht.
Lässt sich ein gesprungenes Ceranfeld noch benutzen?
Zunächst stellt sich den Besitzern die Frage, ob das Kochfeld noch benutzt werden kann. Ein Kundendienstmitarbeiter sagte einmal zu einer Kundin, die sich an das Team vom Hausjournal gewendet hatte, dass das grundsätzlich möglich sei. Dann dürften aber nur die Kochfelder benutzt werden, durch die der Riss nicht hindurchgeht bzw. nur dann, wenn der Sprung nicht durch ein Kochfeld geht.
Wir halten die weitere Nutzung für lebensgefährlich
Offen und ehrlich stehen wir dieser Aussage mit gemischten Gefühlen gegenüber. Direkt unter der Glaskeramik findet sich die gesamte Elektrik. Immerhin werden dort in der Regel zwei Außenphasen vom 400-V-Drehstrom angeschlossen. Flüssigkeiten, die durch die Glaskeramik laufen, wo sie gesprungen ist, führen so nicht nur möglicherweise zu einem Kurzschluss, der auch einen Brand auslösen kann.
Brand, Kurzschluss, ein Stromschlag – alles ist möglich!
Schlimmstenfalls kann bei einer geschlossenen Wasserdecke die ganze Glaskeramikplatte unter Strom stehen. Andere Leser hatten gar von einer Stichflamme erzählt. Außerdem könnte es passieren, dass der komplette Topf samt Inhalt so schwer ist (dazu kommen auch noch die Bewegungen, wenn beispielsweise Wasser siedet), dass das sowieso schon gebrochene Ceranfeld nun vollkommen durchbricht. Wir raten daher strikt davon ab, ein Glaskeramikfeld weiter zu benutzen, welches gesprungen ist.
Übernimmt eine Versicherung den Schaden am Ceranfeld?
Die nächste Frage, die sich dem Verbraucher nun stellt: wer kommt eigentlich für den Schaden auf? Denn nicht immer ist der Benutzer auch der Eigentümer, wie zum Beispiel in einer Mietwohnung mit Einbauküche, die über ein Cerankochfeld verfügt. Grundsätzlich kommen zwei Versicherungsarten infrage:
- die private Haftpflichtversicherung
- die Hausratversicherung mit Glasversicherung
Die private Haftpflichtversicherung das das Ceranfeld
Insbesondere bei der privaten Haftpflichtversicherungen gibt es aber zahlreiche Situationen, in denen die Versicherung nicht für den Schaden aufkommt. Unter bestimmten Umständen kann sie dann aber wieder aufkommen, wenn eine entsprechende Klausel im Vertrag aufgenommen wurde. Beispiel: die Schwiegermutter ist zu Besuch, sie hilft in der Küche. Ihr rutscht ein Topf aus der Hand, das Ceranfeld ist gesprungen.
Der Rahmen für die Schadensübernahme ist eng gesteckt
Die meisten Haftpflichtversicherungen würden nun nicht bezahlen (natürlich die Haftpflicht der Schwiegermutter), weil eine sogenannte Gefälligkeitsklausel vorhanden ist. Das wird dann wie der Klassiker behandelt: Sie helfen einem Bekannten unentgeltlich beim Umziehen und der Flachbildfernseher fällt Ihnen aus der Hand. Weil Sie Ihrem Bekannten eine unentgeltliche Gefälligkeit erwiesen, kommt die Versicherung nicht für den Schaden auf.
Ausnahmen bei der privaten Haftpflicht
Es gibt aber auch Ausnahmen davon. Es kann eine entsprechende Erweiterung vorgenommen werden, die Gefälligkeiten mit einschließt. Diese müssen aber gesondert vereinbart werden und auch nicht jede Versicherungsgesellschaft bietet diese Option.
Die Glasversicherung (Hausratversicherung) beim Glaskeramikkochfeld
Damit wären wir nun auch schon bei der zweiten Variante – der Hausratversicherung. Diese muss wiederum eine spezielle Glasversicherung beinhalten. Aber selbst das ist noch nicht ausreichen. Wie auch ein Aquarium muss eine Glasversicherung für ein Glaskeramikkochfeld zusätzlich abgeschlossen werden. Ist dieser Zusatz vereinbart worden, spielt es keine Rolle, wie es zu dem gesprungenen Ceranfeld kam.
Ceranfeld muss eingeschlossen und neuwertig sein
Die Versicherungsgesellschaft übernimmt den Schaden. Doch natürlich gibt es auch hier wieder ein großes „Aber“. Den vollen Preis wird Ihnen die Versicherung nur im ersten Jahr ersetzen. Mit jedem Jahr, das Sie das Ceranfeld länger besitzen, werden 10 Prozent von der Schadenssumme abgezogen. Das heißt, nach sechs Jahren würden Sie von einem Schaden von 400 Euro noch 40 Prozent, also 160 Euro, ersetzt bekommen. Die Versicherungsprämien für ein Ceranfeld liegen unterdessen bei circa 8 bis 12 Euro pro Jahr.