Regional unterschiedliche Vorschriften
Der Dachausbau selbst gilt in jedem Bundesland als bauliche Veränderung und erfordert eine Baugenehmigung. Die meisten Bundesländer, wie z.B. Hamburg, sind jedoch mit dem vereinfachten Verfahren zufrieden.
Die Stadt Solingen beispielsweise führt in ihrem Merkblatt zu Dachgauben aus, dass Gauben bis zu einer Gesamtbreite von weniger als der Hälfte der Gebäudewand unberücksichtigt bleiben. Gleichzeitig müssen diese Gauben aber mindestens um die Außenwandstärke zurückspringen.
Wir könnten hier die Bedingungen für jedes Bundesland aufführen. Doch leider ändern sich diese häufig und wie das Beispiel Solingen zeigt, hat zudem jede Gemeinde andere Vorgaben für die Baugenehmigung von Dachgauben.
Daher hilft nur eine Anfrage beim örtlichen Bauamt, wenn man eine Dachgaube bauen lassen möchte.
Größe der Dachgaube entscheidend
Ob für allein für den Bau einer Dachgaube eine Baugenehmigung oder ein vereinfachtes Verfahren notwendig ist, hängt von der Größe der Gaube ab. In einigen Bundesländern ist bis zu einer bestimmten Größe keine Genehmigung erforderlich.
Die Hamburgische Bauordnung wiederum schreibt vor, dass die Dachgaube nicht größer als ein Drittel der Dachfläche einer Gebäudeseite sein darf. Ist eine größere Gaube geplant, ist sie genehmigungspflichtig.
Ablehnungen möglich
Wenn Siedlungen ein einheitliches Bild ergeben sollen und keine Gauben vorgesehen sind, kann der Einbau unter Umständen ganz untersagt werden.
Daher ist es immer wichtig, bereits in der ersten Planungsphase beim Bauamt nachzufragen und eine Bauvoranfrage zu stellen. Solche Gestaltungssatzungen sind oft nur lokal beim zuständigen Bauamt bekannt.
Daher kann auch eine handwerkliche Fachkraft sie nicht für jede Straße und Siedlung in der Umgebung kennen. Es handelt sich jeweils um Einzelfälle, die nicht im allgemeinen Gesetzestext der Bauvorschriften geregelt sind.
Ist keine Genehmigung erforderlich, lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen. Das ist auch wichtig, wenn das Haus später verkauft werden soll.