Bei der Wanddurchführung beachten
- Brandschutztechnische Maßnahmen
- Übergang von doppelwandig auf einwandig
- mögliche weitere Maßnahmen bei der Montage
Brandschutztechnische Maßnahmen
Das Rauchrohr muss über den Wanddurchbruch zum Schornstein geführt werden. Besteht die Wand aus brennbarem Material, sind dabei besondere Maßnahmen notwendig.
Das Längenelement muss in diesem Fall immer durch ein Leerrohr mit größerem Durchmesser durch die Wand geführt werden. In den Zwischenraum zwischen Leerrohr und innerem Rohr muss Mineralwolle gestopft werden. Das Stopfen muss in diesem Fall sehr fest erfolgen.
Als Richtwert gilt ein Abstand des Innenrohrs der Wanddurchführung von allem brennbaren Material von mindestens 10 cm.
Übergang von doppelwandig auf einwandig
Das Edelstahlrohr der Wanddurchführung ist einwandig. Der Schornstein ist aber doppelwandig. Für eine sichere Verbindung wird deshalb ein entsprechend gestaltetes Übergangsstück benötigt.
Es gibt dafür vorgefertigte Übergangsstücke DW/EW mit einer inkludierten Abdeckung der Wärmedämmung. In manchen Fällen müssen aber auch konisch angelegte Übergangsstücke oder Übergangsstücke mit Wandfutter verwendet werden. Das kann aber schon bei der Planung festgelegt werden.
mögliche weitere Maßnahmen bei der Montage
Der Schornsteinfeger legt fest, ob bei besonders brandgefährdeten Wänden eine spezielle Brandschutzdurchführung vorgenommen werden muss, und wie diese Durchführung im Einzelfall auszusehen hat.
Den Vorgaben des Schornsteinfegers ist unbedingt Folge zu leisten, da ansonsten keine Abnahme und damit auch keine Inbetriebnahme des Schornsteins und des Kaminofens erfolgen kann. Auch ausführende Unternehmen müssen auf die im Einzelfall geforderten Maßnahmen hingewiesen werden.