Nennwerte nach DIN 18560 für die einzelnen Estrichkonstruktionen
Verbundestriche haben nach der DIN eine mögliche Einbaudicke von zwischen 20 und 70 Millimetern, abgestimmt auf den Verwendungszweck in den jeweiligen Nutzräumen. Bei Gleitestrichen verordnet die DIN je nach Bindemittel eine Mindestdicke von 30 bis 45 Millimetern, während sie bei schwimmenden Estrichen eine Aufbauhöhe von mindestens 40 Millimetern verlangt. Außerdem müssen für einen schwimmenden Estrich auch die Randstreifen mindestens 8 Millimeter dick sein. Bei Heizestrichen hängt die geforderte Mindestdicke jeweils von der Konstruktionsweise der Fußbodenheizung ab – die DIN unterscheidet hier zwischen Heizelementen, die in der Estrichschicht verlegt sind, zwischen solchen, die in der Dämmschicht verlegt sind und Heizelemente, die in einer separaten Estrichsausgleichsschicht liegen. Je nach Art des Estrichs muss aber eine Überdeckungshöhe der Heizelemente laut DIN von mindestens 40 bis 45 Millimeter bei Heizestrichen vorliegen.
Druck- und Biegezugsfestigkeit des Estrichs
Ein Maß für die korrekte Estrichdicke im jeweiligen Einzelfall bieten auch die Werte für die Druckfestigkeit und die Biegefestigkeit des Estrichs, die in N/qmm angegeben werden. Beide müssen bei der Beschreibung des Estrichs und seiner Ausführungsart auch angegeben werden – als C und als F-Wert in der standardisierten Estrichbeschreibung nach DIN. Wer seinen Estrich selbst einbaut, für den sind natürlich die Mindesteinbaudicken nach der DIN maßgeblich, wenn Sie sich wegen der benötigten Dicke Ihres Estrichs nicht sicher sind, scheuen Sie sich nicht, einfach einen Fachmann zu fragen.