Geringe Brandgefährdung
Hier sind lediglich feste Stoffe mit einer geringen Brandgefährdung vorhanden. Zusätzlich herrscht aufgrund von betrieblichen und örtlichen Verhältnissen eine geringe Entstehungsmöglichkeit von Bränden vor. Gleichzeitig liegt eine geringe Möglichkeit zur Brandausbreitung vor.
Diese gewerblichen Bereiche gelten als gering brandgefährdet:
- Verkaufsräume und Lager mit nichtbrennbaren Artikeln
- Anwaltsbüros
- Arztpraxen
- Eingangshallen
- Büro ohne Aktenlagerung
- Brauerei
- Konservenfabrik
- Gärtnereien
- Stahl- und Maschinenbau
- Drehereien / Fräsereien / Stanzerei
- Papierherstellung
Mittlere Brandgefährdung
Hier sind überwiegend Stoffe mit hoher Entzündbarkeit. Eine Brandentstehung ist aufgrund der örtlichen Verhältnisse leicht gegeben. Dennoch wird in der Anfangsphase keine große Brandausbreitung erwartet.
Diese gewerblichen Bereiche gelten unter anderem als mittel brandgefährdet:
- Lager, Verkaufsräume und Ausstellungen mit brennbaren Artikeln
- chemische Reinigung
- Archive
- Verpackungslager
- Messehalle
- Kfz-Montage
- Schlosserei
- Büro mit Aktenlagerung
- Hotels und Pensionen – hier die Gastbereiche und Küchen
- Küchen allgemein
- Brotfabrik
Große Brandgefährdung
Auch hier herrschen Stoffe mit hoher Entzündbarkeit vor, diese können häufig auch flüssig sein. Eine Brandentstehung wird durch die betrieblichen und örtlichen Verhältnisse begünstigt. Hier ist mit einer großen Brandausbreitung schon in der Anfangsphase zu rechnen.
In diese Kategorie werden aber auch gewerbliche Betriebsstätten eingeordnet, die nicht klar einzuschätzen sind und daher keine Zuordnung zu einer der beiden anderen Klassen bekommen können.
Diese Branchen gelten als stark brandgefährdet
- Papierlager
- Holzlager
- Schaumstofflager
- Lager mit Lösungsmitteln, Lacken und Farben
- Speditionslager
- Kfz-Werkstatt
- Druckerei / Schreinerei / Tischlerei
- Getreidemühle
- Weberei / Spinnerei / Polsterei
- Kino / Diskothek / Theater
- Baustelle mit Schweiß- und Feuerarbeiten
Grundfläche und Raumaufteilung
Die Einstufung der Brandgefährdung wird für die Berechnung der erforderlichen Löschmitteleinheiten zu der Grundfläche der einzelnen Räume in Relation gesetzt. Eine kleine Boutique für Kleidung zum Beispiel wird lediglich einen Feuerlöscher mit etwa sechs Löscheinheiten benötigen. Ist allerdings hinter der Geschäftsfläche noch ein Büro mit einer festen Tür zum Laden, wird in dem Büro ein weiterer Feuerlöscher benötigt.