Analyse der Bausubstanz
Wer den Fußboden in einem Altbau nachträglich dämmen möchte, ist vor mehreren baulichen Gegebenheiten abhängig:
- Unterkellerung das Erdgeschosses
- Material der Bodenbeläge
- Befestigungsart der Bodenbeläge
- Aufbau des Fußbodens
- Beschaffenheit und Inhaltsstoff des Deckenmauerwerks
- Lichte Höhe der Räume
- Platzierung der Sanitär- und Elektroinstallationen
- Anzahl, Art und Position der Türen
Innen- und Außendämmung
Grundsätzlich wird zwischen Innen- und Außendämmung unterschieden. Innendämmungen erfolgen in den Raum hinein und ihre Aufbauhöhe kostet Raumhöhe. Als Außendämmungen kann beispielsweise die Dämmung eines Fußbodens im Erdgeschoss bezeichnet werden, wenn das Gebäude unterkellert ist. Die Dämmung wird von unten an der Kellerdecke angebracht. Gleiches gilt für Geschossdecken, die von unten gedämmt werden.
Bauliche Voraussetzungen und Vorschriften
Wenn ein Fußboden gedämmt wird, müssen baurechtliche Vorschriften beachtet werden. Die Veränderung der Bodenhöhe kann sie indirekt außer Kraft setzen. Zu beachten sind die gültigen landesgesetzlichen Bauvorschriften zur Mindesthöhe von Wohnräumen. Die Erhöhung eines Fußbodens kann auch dazu führen, dass die vorgeschriebene Mindesthöhe der Fensterbrüstungen unterschritten wird.
Sanitär- und Elektroinstallationen
Die durchschnittliche Stärke von sechs bis zehn Zentimetern einer nachträglichen Dämmung beeinflusst die Höhenposition von Ein- und Ausgängen der Sanitär- und Elektroinstallation. Betroffen sind Wasseranschlüsse, Steckdosen, Lichtschalter und gegebenenfalls Abflussrohre, deren Mindestneigung nicht verändert werden darf.
Bodenbeläge
Um einen nachträgliche Fußbodendämmung zu planen, muss das Material und die Befestigungsart der Bodenbeläge beachten. Genagelte, geschraubte und schwimmend verlegte Beläge können demontiert, unterfüttert und wieder verwendet werden. Verklebte und mit Mörtel befestigte Böden müssen zerstört werden, wenn eine Innendämmung eingebracht werden soll.