Überbau der Garage
Eine an das Haus angebaute Garage kann in vielen Fällen durchaus überbaut werden. Es müssen nur die entsprechenden technischen und baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Gelegentlich kann es jedoch zu Problemen kommen.
Grundstücksgrenze als rechtliches Problem
Reine Garagen als Abstellplatz für Fahrzeuge sind im Baurecht grundsätzlich „privilegiert“. Das bedeutet, dass Garagen im Gegensatz zu allen anderen Gebäuden bis an die Grundstücksgrenze gebaut werden dürfen. Alle übrigen Gebäude müssen dagegen einen Mindestabstand von 3 m zur Grenze einhalten.
Würde die Garage überbaut, wäre sie baurechtlich keine Garage mehr, sondern das gesamte Gebäude gälte als „Wohnraum“, auch wenn die Garage weiterhin genutzt würde. Liegt die Garage nun allerdings an der Grundstücksgrenze (oder weniger als 3 m davon entfernt) wäre ein Überbauen nicht zulässig.
Baurechtliche Genehmigung
Nicht jeder Garagenüberbau wird automatisch genehmigt. Das zuständige Bauamt kann dies auch ablehnen. Im Einzelfall sind neben der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes immer zusätzlich die kommunalen Bebauungsvorschriften zu berücksichtigen.
Tragfähigkeit als statisches Problem
Das Dach der Garage muss das Gewicht des Überbaus natürlich tragen können. Um dies sicherzustellen, bedarf es umfangreicher statischer Berechnungen. In vielen Fällen sind selbst gemauerte Garagen nicht in der Lage, die erforderliche Tragfähigkeit im Dachbereich aufzubringen. Technisch müssen dann sehr aufwändige Lösungen gefunden werden.
Einverständnis der Nachbarn
Für jede Baumaßnahme muss auch die Einwilligung der Nachbarn vorliegen. Erklären sich die Nachbarn nicht dazu bereit, dem Überbauen zuzustimmen, da sie dadurch weniger Sonne im Garten haben, ist das Projekt definitiv gescheitert.
Freistehende Garagen
Bei freistehenden Garagen ergeben sich in vielen Fällen weitere rechtliche und technische Probleme.