Wann die Haftpflichtversicherung eintritt
Welche Versicherung bei welchem Wasserschaden zahlt, ist klar geregelt. Generell ist die Haftpflichtversicherung für die Regulierung von Schäden bei allen anderen Parteien zuständig, die durch den Verursacher entstanden sind.
Häufig sind mehrere Versicherungsarten in einen Wasserschaden involviert. Wenn von Eigentümer- oder Vermieterseite die gesetzlich verbindliche Gebäudeversicherung den Wasserschaden nicht abdeckt, springt die Gebäudehaftpflichtversicherung ein.
Ein klassischer Wasserschadensfall in einer Mietwohnung ist ein ausgelaufener Geschirrspüler oder ein Wasserschaden durch die Waschmaschine. Wenn Wasser durch Decken und Wände sickert, reguliert die private Haftpflichtversicherung alle Schäden, die bei Nachbarn und am Eigentum des Vermieters entstanden sind.
Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert
Die Haftpflichtversicherung ersetzt im Schadensfall den Zeitwert der Schäden, der von einem Gutachter festgestellt wird. Eingeschlossen sind die notwendigen Wasserschadensanierungsarbeiten und das Ersetzen zerstörter oder unbrauchbar gewordener Haushalts- und Einrichtungsgegenstände.
In normalen Versicherungspolicen ist die Regulierung auch bei grober Fahrlässigkeit eingeschlossen, allerdings sollte kein Passus oder keine Klausel die Leistungsdeckung ausschließen. Die Haftpflichtversicherung tritt außer bei Vorsatz in jedem Fall ein, da der Versicherungsumfang gesetzlich eng geregelt ist. Das trifft auf andere Versicherungen nicht immer zu.
Kombination mit Hausratversicherung
Mit einer Hausratversicherung bei Wasserschaden kann die Differenz zwischen Zeitwert und Wiederbeschaffungswert ausgeglichen werden. Oft verrechnen Versicherungsgesellschaften die diversen Regulierungsbeträge untereinander. Die Hausratversicherung kann je nach individueller Vertragsgestaltung:
- die Zahlung der Haftpflichtversicherung einer dritten Partei wie eines Nachbarn aufstocken
- den selber erlittenen Schaden übernehmen
- die Zahlung der Gebäudeversicherung des Vermieters aufstocken
Sie ist im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung wesentlich individueller auszugestalten. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sind Fremdschäden in allen nicht vorsätzlich herbeigeführten Schadensfällen abgesichert. Sie tritt immer ein, wenn dem Verursacher des Wasserschadens die Schuld nachzuweisen ist.