Differenz von Zeit- und Neuwert
Wenn ein Wasserschaden entstanden ist, gibt es drei
Versicherungen, die daraus resultierende Kosten übernehmen. Bei Leitungswasserschäden übernimmt die Gebäudeversicherung und bei Hochwasser, Überschwemmungen oder Starkregen gegebenenfalls die erweiterte Form, die Elementarschadenversicherung.
Bei der Frage, wer zahlt den Wasserschaden, ist die Haftpflichtversicherung für alle Schäden bei Dritten wie beispielsweise Nachbarn zuständig. Die individuelle Hausratversicherung erfüllt mehrere Funktionen.
Sie deckt die im eigenen Haushalt entstandenen Schäden ab und ergänzt Leistungen anderer Versicherungstypen. Gebäude- und Haftpflichtversicherungen nutzen als Bemessungsgrundlage den jeweiligen Zeitwert der Zerstörungen oder Beschädigungen.
Die Hausratversicherung orientiert sich, auch abhängig vom individuellen Vertrag, am Neuwert. Die Hausratversicherung stockt die Leistung der anderen Versicherungen auf, wenn sie nicht für sowieso für den Gesamtschaden zuständig ist.
Leistungsumfang der Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung ist individuell zu gestalten. Als Basisschutz deckt sie folgende Ursachen von Wasserschäden im eigenen Haushalt ab:
- Rohr- und Schlauchbruch abzüglich des Anteils der Gebäudeversicherung
- Ausgelaufene Waschmaschine oder Geschirrspüler
- Leckagen im Heiz-, Kühl- oder Pumpensystem
- Ausgelaufenes Aquarium oder Wasserbett
- Aufstockung von Haftpflichtschäden Dritter von Zeit- auf Neuwert
Neben dem Basisschutz sind folgende Versicherungsleistungen zusätzlich in die Police integrierbar:
- Entschädigungszahlungen
- Hotel- und Übernachtungskosten bei Nichtbewohnbarkeit
- Natürlich hervorgerufene Elementarschäden wie Starkregen oder Überschwemmungen
- Sekundärschäden wie Verschlammung oder Verschmutzung
- Kosten für Aufräumarbeiten
- Aufwendungen für Transport und externe Lagerung von Haushaltsgut
- Kosten für Schutzmaßnahmen wie Türschlosswechsel und Bewachungsdienst
Individuellen Leistungskatalog zusammenstellen
Da der Gestaltungsspielraum bei Hausratversicherungen groß ist, sollten alle möglichen Zusatzklauseln erfragt und abgewogen werden. Ausweitung des Versicherungsschutzes bezüglich Wasserschäden ist auch räumlich möglich. Garagen, Terrassen und Anbauten können gegen Aufpreis mit versichert werden.
Bei besonders wertvollen Einrichtungsgegenständen wie antiquarischen Möbeln, besonders hochwertigen elektronischen Geräten und sonstigen außergewöhnlich wertvollen Besitztümern muss die Deckungssumme geprüft werden. Als Wertsachen zählen auch Bücher, nässeempfindlicher Schmuck, Briefmarken, Gemälde und Pelze.
Sofort mündlich und schriftlich anzeigen
Wie bei allen Versicherungen ist der formal richtige Umgang mit der Schadensanzeige sehr wichtig. Das Melden des Wasserschadens muss so schnell wie möglich in mündlicher und schriftlicher Form erfolgen. Dabei sollte eine vorhandene Hausratversicherung auf jeden Fall in Kenntnis gesetzt werden, auch wenn die Schadensaufnahme den Fall einer anderen Versicherungsform zuordnet.
Wenn eine Versicherung den Wasserschaden nicht zahlt, ist immer die Zuhilfenahme der eigenen Hausratversicherung möglich. Sie setzt sich gegebenenfalls mit anderen verpflichteten Leistungsträgern ins Einvernehmen.