Bei Quellung nur Austausch möglich
Laminat ist ein Bodenbelag, der vereinfacht dargestellt hauptsächlich aus Presspappe besteht. Dementsprechend reagiert Laminat auf Wasser und Feuchtigkeit, indem es aufquillt. Ist die Quellung zu stark geworden, heben sich die Laminatleisten nach oben ab. Sobald kein Ausdehnungsraum durch die Fugen mehr vorhanden ist, beginnen die Laminatelemente zu brechen.
Nach einem Wasserschaden, auch einem leichten, der durch Wischen mit zu viel Wasser verursacht wurde, ist eine Trocknung nicht möglich. Bei stellenweiser Beschädigung kann ein Austausch einzelner Leisten als notdürftige Reparatur durchgeführt werden. Dafür muss das Laminat allerdings schwimmend verlegt sein.
Fahrlässigkeit
Befindet sich das Laminat in einer Mietsache, ist es wie ein Einrichtungsgegenstand zu betrachten, der dem Vermieter oder Eigentümer gehört. Wer durch unsachgemäße Behandlung oder Unachtsamkeit einen Wasserschaden hervorruft, haftet dafür wie für ein beschädigtes oder zerstörtes Möbelstück.
Sowohl Vermieter als auch Versicherer gehen davon aus, dass die Empfindlichkeit des Laminats und die dementsprechend einzuhaltende Sorgfaltspflicht bekannt sind. Ist in der privaten Haftpflichtversicherung die Klausel zu Fahrlässigkeit ausgeschlossen, kommt die Versicherung auch für Wasserschäden durch Regen auf.
Verursacherhaftung
Im Gegensatz zu Laminat ist bei einem Wasserschaden an Parkett das Trocknen und Wiederherstellen möglich. Hinzu kommt die generell größere Unempfindlichkeit von Echtholz, die durch Versiegelungen noch verstärkt wird.
Der Wasserschaden muss sofort gemeldet werden und bei durch Nutzer verursachten Beschädigungen obliegt es dem Eigentümer oder Vermieter, Ersatz zu fordern oder nicht.
Handelt es sich bei dem Wasserschaden am Laminat um einen Teilschaden eines umfangreicheren Schadens, z.B. durch einen Wasserrohrbruch, greifen die Regeln der allgemeinen Versicherungsdeckung von Wasserschäden.
Gebrauchsspuren oder Wasserschaden
Laminat hat keine Widerstandskraft gegen stehendes Wasser bei einer Überschwemmung. Deshalb muss bei aufgequollenem Laminat immer von einer Schädigung des darunter liegenden Bodens ausgegangen werden. Eine fachgerechte Estrichtrocknung des Wasserschadens ist in der Regel unumgänglich.
Leichte Wasserflecken, z.B. durch Glasränder oder Spritzwasser, sind nicht unbedingt als Wasserschaden zu werten. Im haushaltsüblichen Rahmen gelten sie auch als Gebrauchsspuren. Jeder Nutzer sollte jedoch der hohen Empfindlichkeit von Laminat gegenüber Feuchtigkeit und Wasser durch Schutzmaßnahmen vorbeugen. Für Küchen, Bäder und andere Feuchträume ist Laminat nicht geeignet, da Wasserschäden hier fast unvermeidlich sind.