Nebenkosten sind klar umrissen
Nebenkosten lassen sich prinzipiell als Kosten definieren, die direkt mit dem Mieter zusammenhängen und in einer gewissen Regelmäßigkeit erhoben werden (müssen). Zum Teil sind es Kosten, welche der Vormieter sogar vorschießt.
- Heizung
- Warmwasser
- Schornsteinreinigung
- Müllabfuhr
- Gebäudeversicherungen
- Grundsteuer
- und vieles mehr
Strom als Betriebskosten
Vor langer Zeit waren auch Stromkosten selbstverständliche Betriebskosten. Allerdings liegen diese Zeiten schon sehr weit zurück, als jedes Haus einen einzigen Zähler hatte. Vielleicht haben Sie aber sogar noch Hausgemeinschaften kennengelernt, in denen auch das Wasser, und damit verbunden automatisch das Abwasser, durch alle Parteien gleichermaßen geteilt wird oder wurde. So, wie sich hier immer mehr eigene Zähler durchsetzen, war es auch einmal beim Strom.
Heute ist der eigene Stromzähler Standard
Gegenüber den Rechnungen, die gleichermaßen durch die Hausgemeinschaft geteilt werden, hat das den Vorteil, dass dann der Einzelne mehr auf Sparsamkeit achtet. Andernfalls konnte es sein, dass er keinen nennenswerten Einfluss darauf hatte. Doch obwohl Strom inzwischen von den meisten Mietern direkt bezahlt wird, kann die Position in der Nebenkostenabrechnung auftauchen.
Überprüfen Sie zunächst den Mietvertrag
Zunächst sollten Sie deshalb Ihren Mietvertrag studieren. Sämtliche umlagefähigen Nebenkosten, die in der Abrechnung enthalten sind, müssen hier bereits bei der Erstunterzeichnung des Vertrags aufgeführt worden sein. So könnte der Blick in das Dokument erste Klarheit verschaffen. Können Sie hier jedoch nichts finden, sollten Sie Ihren Vermieter freundlich fragen.
Strom in den Betriebskosten ist durchaus möglich
Es kann immer noch sein, dass damit Positionen gemeint sind, die tatsächlich im Mietvertrag stehen – so zum Beispiel die Beleuchtung. Denn unter die Beleuchtungsbetriebskosten fällt natürlich auch der Stromverbrauch der Beleuchtung. Allerdings müssen diese Stromkosten dann auch unter „Beleuchtung“ zu finden sein. Ähnlich könnte es sich auch mit einem strombetriebenen Rasenmäher verhalten, der ja ebenfalls regelmäßig genutzt wird. Aber auch hier gilt: diese Kosten müssen dann unter „Gartenpflege“ zu finden sein.
Holen Sie kompetenten Rat ein
Andernfalls sollten Sie aber keinen großen Streit vom Zaun brechen. Besser ist es, wenn Sie den nächsten Mieterverein aufsuchen und dort mit Ihrem Problem vorstellig werden. Wahrscheinlich dürfte es dann sogar notwendig sein, die gesamten Abrechnungsunterlagen des Vermieters anzufordern. Denn der Vermieter muss sämtliche Beträge nicht nur erklären, dafür aber auch begründen können.
Im Hausjournal stellen wir Ihnen weitere Texte zu den Nebenkosten zur Verfügung. Darunter auch nicht umlagefähige Nebenkosten.