Was auf die Abrechnung gehört
Nicht alle Posten, die bei den Mietern auf der Abrechnung auftauchen, gehören tatsächlich dazu. Damit man sein Einsparpotenzial erkennen kann, muss man zunächst wissen, welche Posten wirklich zu zahlen sind. Wir haben die Kosten hier einmal etwas aufgeteilt.
Übliche Nebenkosten
- Wasser – Frischwasser und Kosten für die Wasseruhr
- Kanalisation – Abwasser und alle damit zusammenhängenden Kosten
- Müllabfuhr – auch Kosten für eine spezielle Mülltrennung oder Extrabehälter zählen dazu
- Heizkosten – auch Wartung der Anlage, Zählerkosten, Messungen und Betriebsstrom
Nebenkosten, die nicht von allen Vermietern erhoben werden
- Gebäudeversicherung
- Grundsteuer
- Grundstückshaftpflicht / Grundbesitzerhaftpflicht
- Straßenreinigung
- Gemeinschaftsbeleuchtung
- Schornsteinfeger
Diese Nebenkosten werden je nach Gebäudeart und Gebäudegröße erhoben
- Treppenhausreinigung
- Gartenpflege
- Winterdienst
- Fahrstuhl – ebenfalls Wartung, Service und Betriebsstrom für den Lift
- Hausmeister – hier zählen auch die Lohnnebenkosten sowie eine Urlaubsvertretung dazu
- Gemeinschaftsantenne – ebenfalls eine eventuell anfallende monatliche Kabelgebühr
Sonstige Kosten
Dieser vermeintliche Freibrief für Vermieter ist von einem aufmerksamen Mieter leicht auszuhebeln. Es müssen nämlich alle sonstigen Kosten bereits im Mietvertrag genau beschrieben werden. Dies kann zum Beispiel die Reinigung einer Dachrinne sein oder die Betriebskosten für eine Sauna.
Doch wichtig ist, dass jeder sonstige Posten exakt benannt wurde beim Abschluss des Mietvertrags. Ansonsten kann der Vermieter unter Umständen auf seinen Kosten sitzen bleiben.