Rauchmelder im Treppenhaus – gesetzliche Vorschrift
Im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses gilt normalerweise keine Rauchmelderpflicht, informieren Sie sich über die jeweiligen Vorschriften Ihres Bundeslandes. Wer auf Nummer sicher gehen will, stattet aber auch diesen Bereich mit Rauchmeldern aus.
Die meisten Vorschriften zur Rauchmelderpflicht besagen, dass Flucht- und Rettungswege allgemein mit Detektoren ausgestattet sein sollen. funkvernetzte Geräte sind dann besonders sinnvoll, wenn sie eine Ortungsmöglichkeit für das alarmauslösende Gerät besitzen.
So montieren Sie Ihren Rauchmelder im Flur und Treppenhaus richtig
Platzieren Sie die Geräte immer an der Decke mit einem Mindestabstand von 50 cm zur Wand. So kann eventueller Rauch ungehindert in die Rauchkammer eindringen. Meiden Sie allerdings die Nähe von Lüftungsschächten, denn die Zugluft vertreibt den Rauch.
Im Treppenhaus gehört auf jede Etage mindestens ein Rauchmelder, besonders große oder lange Flure sollten Sie durchaus mit zwei oder mehr Geräten ausstatten. Winkelt sich der Flur ab, ist für jeden Abschnitt ein eigener Rauchmelder sinnvoll.
Fluchtweg durch das Treppenhaus?
Wenn die Rauchmelder auf dem Flur Alarm schlagen und sich tatsächlich Rauch im Treppenhaus befindet, sollten Sie besser die Wohnungstür geschlossen halten, die Feuerwehr rufen und am offenen Fenster auf Hilfe warten.
Zusätzlich können Sie den Türspalt mit feuchten Handtüchern abdichten, damit kein Rauch in Ihre Wohnung dringt. Die meisten Menschen sterben bei einem Feuer an Rauchvergiftung, und nicht, weil sie verbrennen. Die Flucht durch ein verrauchtes Treppenhaus birgt deshalb Lebensgefahr!