Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum
Wenn die einzelnen Teile eines Reihenhauses verkauft werden, muss zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum unterschieden werden. Während das Sondereigentum die Wohnung oder das Teil-Haus eines Einzelnen darstellt und auch dessen Besitz ist, bezeichnet das Gemeinschaftseigentum Teile des Hauses, die allen Bewohnern gehören. Bei der Festlegung dieser verschiedenen Eigentume kommt es oft zu Problemen, da das Gemeinschaftseigentum nicht immer klar zu definieren ist.
Wie können Konflikte entstehen?
Wenn ein Reihenhaus Gemeinschaftseigentum aufweist, können bei ungenauer Definition dieses Eigentums Probleme entstehen. Denn während Schäden am Sondereigentum von Besitzer allein zu beseitigen und zu bezahlen sind, werden Schäden am Gemeinschaftseigentum unter allen Bewohnern aufgeteilt.
Besonders problematisch kann es bei Schimmel oder Feuchtigkeit werden, da man in solchen Fällen meist nicht klar feststellen kann, wo der Schaden entstanden ist und wer möglicherweise dafür verantwortlich ist. Obwohl man nicht immer die Wahl hat, ist eine gute Nachbarschaft in solchen Fällen ein entscheidender Vorteil, da man hier mit Solidarität und keinerlei Streitigkeiten rechnen muss. Leider aber sind solche Beispiele, besonders in städtischen Gebieten, selten.
Die Beschreibungen werden genauer
Die mehr oder weniger genaue Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum werden in der sogenannten Teilungserklärung festgelegt. Diese Erklärungen sind in der Regel deutlich detaillierter und länger als noch vor ein paar Jahren. Die Vielzahl an Konflikten hat gezeigt, dass ungenaue Definitionen der Eigentume nur negative Folgen haben.
Aber nicht jeder Einzelfall kann in der Teilungserklärung festgelegt werden. Besonders in großen Reihenhäusern mit vielen Eigentümern ist es oft schwierig, bestimmte Situationen zu lösen. Hier hilft im besten Fall eine vernünftige Absprache der Parteien, in Zweifelsfall sollte die Situation genau überprüft werden.