Ihre Pflichten als Bauherr
Wenn der Rohbau fertig ist, und das ist üblicherweise nach dem Aufrichten des Dachstuhls, wird Richtfest gefeiert. Je nach Gegend heißt dieses Fest auch Bauheben, Weihefeier oder Gleichenfeier, die Schweizer nennen es „Aufrichte“.
Die Bräuche sind dabei fast überall ähnlich, allerdings mit lokalen Abweichungen. Als Bauherr sollten Sie in jedem Fall über die üblichen Abläufe und Ihre Pflichten gut Bescheid wissen.
Mit Fragen können Sie sich aber in jedem Fall immer an den arbeitenden Zimmererbetrieb wenden. Das Richtfest ist ein Brauch des sehr stolzen und traditionsbewussten Zimmererhandwerks, darum wissen die Zimmerleute natürlich immer am besten über die jeweiligen Bräuche in der Gegend Bescheid.
Ihre Pflichten als Bauherr
- die Einladungen verschicken
- einen Richtbaum oder einen Richtkranz besorgen (je nachdem, was bei Ihnen üblich ist)
- den Richtschmaus organisieren
- die Richtfestrede halten, bei der das Glas nach der Rede vom Dach geworfen wird, und möglichst nicht heil bleiben sollte
- den letzten Nagel einschlagen (das ist nicht mehr in allen Gegenden üblich – aber in vielen)
Wichtig beim Organisieren
Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Sie die Einladungen entsprechend gestalten und rechtzeitig an alle jene versenden, die während des Baus mitgearbeitet oder mitgeholfen haben. Sie sollte hier möglichst niemanden vergessen.
Planen Sie auch den Richtschmaus – mit Essens- und vor allem Biermengen – so, dass wirklich für alle Gäste gesorgt ist. Auch für ausreichend wettergeschützte Sitzplätze auf der Baustelle muss gesorgt werden.
Am besten behelfen Sie sich hier mit Biergarten-Garnituren. Die können Sie an vielen Stellen leihen. Fragen Sie einfach in der nächst gelegenen Brauerei einmal nach, hier kann man Ihnen auch Bier und entsprechende Bierkühler liefern.
Bereiten Sie Ihre Bauherrenrede vor – und halten Sie sich wenigstens ein bisschen dabei auch an die traditionellen Muster. Das wird in der Regel gern gesehen.