Legalität
Von den meisten Schlüsseldiensten wird auf Anfrage fälschlicherweise behauptet, das Anfertigen von Nachschlüsseln zu einer Schließanlage ohne Vorlage der entsprechenden Sicherungskarte sei illegal.
Manche Schlüsseldienste fertigen jedoch Nachschlüssel an, sofern dies technisch möglich ist. Auch einige Internetservices, wie z.B. keymax.de, bieten die Anfertigung von Nachschlüsseln ohne Vorlage der Sicherungskarte an.
Die Sicherungskarte hat den Zweck, dass nur befugte Personen Nachschlüssel zu Schließanlagen anfertigen lassen können. Damit sollen die unbefugte Weitergabe an Dritte und eine missbräuchliche Verwendung ausgeschlossen werden.
Illegal wird die Anfertigung jedoch erst durch einen beabsichtigten illegalen Verwendungszweck oder eine entsprechende Verwendungsabsicht.
Problematisch ist die Anfertigung auch dann, wenn damit der Verlust eines Schlüssels in einem Mietshaus vertuscht werden soll, um Kosten zu vermeiden.
In diesem Fall müsste der Schließanlagenverantwortliche informiert werden, da bei Missbrauchsgefahr ein Austausch der Schließzylinder notwendig wird. Hier macht sich der Mieter also möglicherweise strafbar.
Unterschiedliche Schließanlagen und Schlüssel
Bei einigen Schließsystemen sind nur die Hersteller in der Lage, Schlüssel nachzumachen. Hier ist es in der Regel nur autorisierten Personen möglich, einen Nachschlüssel anfertigen zu lassen.
Auch bei sogenannten „registrierten“ Schlüsseln oder „Nummernschlüsseln“ besteht in der Regel keine Möglichkeit, die Schlüssel selbst nachmachen zu lassen.
Bei allen anderen ist es zumindest theoretisch möglich und auch machbar, auch ohne Sicherungskarte einen Nachschlüssel zu erhalten. Der Aufwand kann jedoch recht hoch sein.
Technisch nicht kopierbare Schlüssel
- Schlüssel, für die es keine Rohlinge gibt
- Schlüssel, die nicht aus dem Vollen gefräst werden können
- Schlüssel mit beweglichen Sperrelementen
- Schlüssel mit elektromagnetischen Codierungen
- häufig auch Schlüssel mit 3D-Profilen oder Wendeschlüssel