Die Kehr- und Überprüfungsordnung
Die Kehr- und Überprüfungsordnung ist seit dem 1.1. 2010 in Kraft. Sie regelt alle Aspekte der Kehrung und Überprüfung von Schornsteinen und Anlagen.
Verantwortlich für die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Grundlagen für die KÜO sind das Schornsteinfeger Gesetz, die EnEV und das Schornsteinfeger-Handwerks-Gesetz.
Regelungen durch die KÜO
- welche Arten von Anlagen überhaupt geprüft und gekehrt werden müssen
- wie die Kehrarbeiten durchzuführen sind
- in welchen Fällen besondere Kehrarbeiten zu verrichten sind
- die Anzahl notwendiger Kehrungen und Überprüfungen bei einzelnen Anlagenarten
Die Gebührenordnung und die Pflichten des Bezirksschornsteinfegers sind seit Ende 2012 nicht mehr Gegenstand der KÜO.
Sinn der Schornsteinreinigung
Bei der Schornsteinreinigung wird mit einem Besen, der auf eine Haspel gesteckt wird, der gesamte Schornstein gekehrt. Danach wird die Bodenfläche des Schornsteins gesäubert.
Das Entfernen des Rußes dient dabei dem Brandschutz. Da Rußablagerungen theoretisch brennbar sind, müssen sie in regelmäßigen Abständen entfernt werden. So ist die Betriebssicherheit der Feuerstätte gewährleistet.
Darüber hinaus wird im Zuge der Reinigung immer eine Sichtinspektion des Kamins oder der Abgasleitung durchgeführt. Damit ist sichergestellt, dass in regelmäßigen Abständen auch die technische Sicherheit des Kamins überprüft wird.
Eingesetzte Reinigungsgeräte
Zur Rußentfernung dient ein sogenannter Zugbesen. Er besteht meist aus Stahl oder Federstahl. Zur Entfernung unterschiedlicher Arten von Verbrennungsrückständen kommen jeweils unterschiedliche Besenarten zum Einsatz.
Am unteren Ende hat jeder Zugbesen ein Zuggewicht. Bei den gebräuchlichen Besen für die Rußentfernung ist dieses Zuggewicht normalerweise 2,3 kg schwer. Es zieht den Besen durch den Kamin nach unten.
Die Breite des Besens ist immer genau 2 cm größer als der jeweilige Kamindurchmesser. Dadurch wird eine gründliche Reinigung erzielt. Für größere Kamindurchmesser kommen auch sogenannte Sternbesen zum Einsatz.
Schornsteinfegerpflicht
Die Reinigung des Schornsteins muss zwingend von einem Schornsteinfeger durchgeführt werden. Eine Reinigung in Eigenregie ist nicht zulässig.