Problem Stahlwanne
Wenn im Bad eine Stahlwanne verbaut ist, liegt die Befürchtung nahe, dass wenn ein stromführendes Gerät (etwa ein Fön) in die Badewanne fällt, der FI nicht greifen würde. In diesem Fall wäre dann mit einem schweren Stromschlag zu rechnen. Diese (laienhafte) Befürchtung kann man technisch nicht völlig von der Hand weisen – ein gewisses Risiko dafür besteht (unter gewissen Umständen).
Die Gegentheorie, dass ein stromführendes Gerät beim Hineinfallen einen Kurzschluss produzieren würde und somit die vorgesehenen Schutzschaltungen (Fehlerstrom-Schutzschalter, Leitungsschutzschalter) in jedem Fall auslösen würden, kann (wiederum unter bestimmten Umständen) ebenfalls richtig sein.
Maßgeblich für den Stromfluss (ob durch den menschlichen Körper oder nicht) ist hier unter anderem, ob das elektrische Gerät ein- oder ausgeschaltet ist, und wie der Netzstecker gepolt ist.
Aktueller Stand der Vorschriften
Nach der Änderung der Mindestanforderungen in der VDE vor einigen Jahren ist „ein Einbeziehen von leitenden Badewannen oder Duschwannen in den Potenzialausgleich“ nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Das heißt, eine Stahlbadewanne (oder eine Badewanne oder Duschwanne aus anderem, elektrisch leitendem Material) braucht nicht mehr entsprechend abgesichert zu werden. Viele Elektriker halten das aber weiterhin für sinnvoll und empfehlen eine Absicherung.
Der FI kann in bestimmten Konstellationen (etwa bei gleichzeitigem Berühren der Wasserleitung) schon sehr gefährliche Situationen verhindern. Die Wasserleitung (die ja ebenfalls leitend ist) muss auf jeden Fall in den Potenzialausgleich zwingend mit eingebunden sein. Zusätzliche Absicherungen eliminieren dann noch weitere Risiken.
Prüfen ob eine Wanne geerdet ist
Ob eine Wanne geerdet ist, oder nicht, kann man leicht herausfinden, wenn man mit dem Ohmmeter zwischen einem blanken Teil der Wanne und der Wasserleitung (die ja zwingend in den Potenzialausgleich eingebunden sein muss) oder dem Schutzleiter misst.