Wie wird der Umlageschlüssel bestimmt?
Meist steht im Mietvertrag, nach welchem Umlageschlüssel die Nebenkosten auf die einzelnen Mieter verteilt werden sollen, um ein gerechtes Ergebnis zu erzielen. Ist dies nicht im Mietvertrag festgelegt, gilt jeweils die gesetzliche Regelung nach dem Paragrafen 556a Absatz 1 des BGB.
Ohnehin gilt die Festlegung im Mietvertrag nur dann, wenn sie nicht einen Mieter oder eine Gruppe von Mietern grob benachteiligt und mit Kosten belastet.
Welche Bezugsgröße verteilt die Kosten?
Die beiden häufigsten Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung sind Wohnfläche oder Verbrauch. Oft wird auch eine Mischung der beiden Bezugsgrößen herangezogen. Dabei kann zum Beispiel die eine Hälfte der Heizkosten nach der Wohnfläche aufgeteilt sein und die andere Hälfte nach dem Verbrauch, den man über das Jahr hatte.
- Wohnfläche
- Verbrauch
- Personenzahl
- Wohneinheit
Verbrauch bestimmt die Kosten
Bei bestimmten Kostenarten darf allerdings nicht nach verschiedenen Bezugsgrößen abgerechnet werden, sondern es muss der tatsächliche Verbrauch herangezogen werden. Zum Beispiel beim Verbrauch von Wasser wird dies so gehandhabt. Hier muss der Mieter immer nur das zahlen, was er selbst verbraucht hat.