Drei Versicherungstypen kommen in Frage
Wenn ein Wasserschaden entstanden ist, bestimmen Wohnsituation und Eigentumsverhältnisse, Ursache des Schadens und die Bewertung der notwendigen Maßnahmen zur Behebung,wer zahlen muss. Generell haftet zuerst der Eigentümer der Wohnung oder des Hauses bei Wasserschäden, die ihre Ursache in der Installation oder Bauweise haben. Bei Wasserschäden, die der Nutzer oder Bewohner verursacht hat, haftet er selber.
Sowohl Eigentümer als auch Bewohner oder Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, welche Versicherung welche Art von Wasserschaden abdeckt. Für den Eigentümer ist ein Basisschutz gesetzlich vorgeschrieben. Er muss eine obligatorische Gebäudeversicherung abschließen, in der auch einige Arten von Wasserschäden eingeschlossen sind.
Für die Schäden des Bewohners oder Benutzers der betroffenen Räumlichkeiten ist keine Versicherung verpflichtend. Wer Schäden im eigenen Haushalt absichern will, kann eine Hausratversicherung abschließen, die allerdings genau auf die abgedeckten Risiken geprüft werden sollte. Für die Schäden Dritter, die durch einen Wasserschaden entstehen, der nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt wird, ist eine private Haftpflichtversicherung zuständig. Auch hier empfehlen sich eine genaue Prüfung der abgesicherten Schadensfälle und gegebenenfalls eine Angleichung und Erweiterung.
Richtig reagieren im Versicherungsfall
Um sicherzustellen, dass formale Fehler den Versicherungsschutz nicht gefährden, sollten einige wichtige Punkte immer und sofort beachtet werden:
- Das schnellstmögliche Melden des Wasserschadens, sowohl mündlich als auch schriftlich.
- Dokumentation des Wasserschadens durch Fotos oder Filmaufnahmen
- Bei Notwendigkeit das Unterbrechen der Wasserzufuhr beispielsweise durch das Schließen des Hauptwasserhahns.
- Die Entfernung empfindlicher Geräte und/oder anderer Haushaltsgegenstände aus der Gefahrenzone, soweit möglich.
- Unterbrechung der Stromzufuhr durch Abschalten oder Herausdrehen der Hauptsicherung.
Die private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich die Schäden Dritter ab. Ein typischer Schadensfall ist das Durchsickern von Wasser durch die Decke oder Wände in eine Nachbarwohnung, nachdem eine Waschmaschine oder ein Aquarium ausgelaufen ist. Hier gilt für den Versicherungsnehmer genauso wie für die Versicherung, dass nur bei eigenem Verschulden der Versicherungsfall eintritt.
Beim Ausgleich eines Wasserschadens ersetzt die private Haftpflichtversicherung immer nur den Zeitwert der beschädigten oder zerstörten Gegenstände oder Einrichtungen wie Tapeten und Bodenbeläge. Für die Versicherung des Neuwertes muss der Betroffene eine eigene Hausratversicherung haben, die den Differenzbetrag ausgleicht. Bei Ursachen, die der Eigentümer zu verantworten hat, übernimmt die Gebäudeversicherung die Differenz, sofern ein Haftpflichtfall vorliegt.
Die Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung übernimmt die Schäden im eigenen Haushalt, sofern keine Haftungspflicht seitens des Vermieters und seiner Gebäudeversicherung vorliegt. Der Schutz umfasst Haushaltsunfälle mit Wasser führenden Geräten oder Einrichtungsgegenständen wie Waschmaschine, Geschirrspüler, Wasserbett und Aquarium.
Bei Versicherungsabschluss muss darauf geachtet werden, dass der Passus bezüglich des Einwands wegen grober Fahrlässigkeit aus dem Versicherungsvertrag gestrichen wird. Er verschafft den Versicherungsgesellschaften viel Gestaltungsspielraum, um den Ausgleich des Wasserschadens ganz oder teilweise zu verweigern.
Die Hausratversicherung stockt in einem Haftpflichtfall die Zahlung des Zeitwertes auf den Neuwert auf. Eine typische Situation ist das Verursachen eines Wasserschadens durch einen Nachbarn, dessen Haftpflichtversicherung haften muss. Bei nicht versichertem Verursacher muss der Zeitwert vom Verursacher selber getragen werden.
Sekundärkosten wie Hotel oder Entschädigung
Bei einem Wasserschaden, der die Wohnung oder das Haus für einen Zeitraum unbewohnbar macht, sollten alle infrage kommenden Versicherungen einbezogen werden. Im Normalfall ist die Hausratversicherung sowohl für anfallende Hotelkosten als auch für sonstige Entschädigungen aller Art zuständig.
Je nach Ursache des Wasserschadens kann allerdings die Hausratversicherung ihre Leistungen teilweise oder komplett von der Gebäude- oder Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung zurückfordern. Diese Regulierung erfolgt unter den Versicherungsgesellschaften und der Betroffene erhält seinen Ausgleich von seiner Hausratversicherung.
Die Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung ist für Eigentümer eine Pflichtversicherung, die mit einer zusätzlichen Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung gekoppelt ist. Der obligatorische Standardversicherungsschutz beinhaltet eine Leitungswasserschadenversicherung. Eingeschlossen sind alle Wasserschäden, die mit der Wasserzuführung und dem Abwasser zu tun haben.
In der Standardausführung nicht eingeschlossen sind Wasserschäden, die vom Grundwasser oder durch Wasserhochstände nahegelegener Gewässer ausgelöst werden. Ebenso ausgeschlossen sind Plansch-, Bade- und Reinigungswasser, durch die Wasserschäden entstanden sind.
Die Basisprämien für die Gebäudeversicherung richten sich nach Art und Lage des Gebäudes, die bezüglich der Schäden durch Wasser meist zu moderaten Preisen ergänzt werden können.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz in Gebäudeversicherungen sind alle Wasserschäden, die durch Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Gebäudeversicherungen sind durch zusätzliche Deckungsprämien anpassbar, was vor allem im Falle individueller Risiken wie Hochwassergebieten unbedingt vorgenommen werden sollte.