Entschädigung nicht immer zulässig
Bei der Frage, welche Versicherung den Wasserschaden reguliert, ist ein Teilbereich die Entschädigung für entgangene Wohn- und Lebensqualität oder die Möglichkeit der Nutzung überhaupt.
Meist bewegen sich Entschädigungen neben den Grundkosten für Sanierung und Wiederherstellung. So kann gegenüber einem Handwerker bei unsachgemäßer Arbeit eine Entschädigungszahlung geltend gemacht werden, die durch die Betriebshaftpflichtversicherung übernommen wird.
Die meist sekundären Forderungen nach Entschädigung werden oft mit anderen Zahlungen verrechnet. Wenn beispielsweise eine Mietminderung erfolgt, kann oft keine zusätzliche Entschädigung verlangt werden, da der Schaden für den Mieter bereits fiskalisch ausgeglichen wird.