Regionale Unterschiede
Keine der Angaben, die wir hier machen, kann allgemeingültig sein. Das liegt vor allem an den regional sehr unterschiedlichen Bedingungen für das Bauen. Ein Anlehngewächshaus von 1,5 Quadratmeter wird man wohl überall ohne eine Genehmigung aufstellen können. Einen Wintergarten aber sicher nicht.
Baugenehmigung ist wichtig
Eine Baugenehmigung ist vom Grundsatz her erst einmal für jeden Anbau und für alleinstehende Gebäude notwendig. Dies gilt auch für Wintergärten.
Nur weil das Bauamt vielleicht bei einem Nachbarn oder Bekannten nicht eingeschritten ist, heißt das nicht, das man es selbst auch versuchen sollte, ohne Baugenehmigung einen Wintergarten zu errichten.
Liebe Nachbarn
Selbst, wenn man sich jetzt sehr gut mit den Nachbarn versteht, kann doch jemand aus Neid das Bauamt informieren. Bekommt das Amt also Wind von dem Wintergarten, kann nicht nur der Abriss drohen, sondern auch noch eine empfindliche Geldstrafe. Übrigen, den Abriss muss man natürlich selbst zahlen.
Nachmelden oder Abreißen
Doch keine Panik, wenn man bereits einen Wintergarten ohne Baugenehmigung errichtet hat. Am Besten ist es, selbst tätig zu werden und ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Es wird aber häufig etwas schwerer sein, die Auflagen alle zu erfüllen, wenn der Bau bereits steht.
Die Ämter sind deutlich freundlicher, wenn man selbst auf sie zugeht. Abrisse werden dann nur sehr selten ausgesprochen. Häufig ist dann aber ohnehin etwas grundsätzlich schiefgelaufen bei dem Bau des Wintergartens.
Wichtige Aspekte bei dem Wintergartenbau ohne Baugenehmigung
- Größe der Fläche
- Höhe des umbauten Raums
- Gewächshaus oder Wintergarten
- Regionale Baubestimmungen
- Zugewinn der Wohnfläche immer nur mit Baugenehmigung!