Mindestmaße der Hersteller erfragen
Gerade bei einem Einfamilienhaus oder einem kleineren Wohnhaus sollte der Aufzugsschacht natürlich von der Grundfläche her, eher sparsam bemessen sein. Doch die Hersteller bieten unterschiedliche Mindestmaße an und können ihre Systeme wegen des Brandschutzes und der Sicherheitsaspekte oft nicht abändern.
Planungszeitpunkt entscheidet mit
Ob es die Möglichkeit gibt, einen bestimmten Aufzugsschacht zu bauen, hängt immer davon ab, ob zu Beginn der Planungen bereits an einen Aufzug gedacht wurde. Will man den Fahrstuhl nachträglich einbauen, ist die freie Entscheidung in den meisten Fällen nicht mehr möglich.
Schachtquerschnitt prüfen
Es gibt unterschiedliche Mindestmaße für einen Aufzugsschacht, die von den jeweiligen Herstellern bevorzugt werden. Während ein Hersteller eher quadratische Fahrstuhlschächte plant, benötigen die meisten Aufzughersteller aber die rechteckige Form. Hier einige Beispiele für Mindestgrößen:
- kleiner Aufzug bis zu etwa 4 Personen – 70 x 100 Zentimeter
- kleiner Aufzug in quadratischer Form – 80 x 80 Zentimeter
- mittlerer Aufzug mit Platz für einen kleinen Rollstuhl – 145 x 150 Zentimeter
- Aufzug für Rollstuhl mit Begleitung – 150 x 170 Zentimeter
Arten von Aufzugsschächten
Inzwischen gibt es verschiedene Arten von Schächten, die im Hinblick auf die Baukosten stark unterschiedlich sind. Dabei ist derzeit der Panoramaaufzug der teuerste. Er wird allerdings noch von einem schachtlosen Aufzug übertroffen, der häufig in Galerien und Hotels oder edlen Einkaufspassagen eingesetzt wird.
- Betonschacht
- gemauerter Aufzugsschacht
- Schachtsystem aus Metallteilen und Stahlstreben
- Panoramaaufzug aus Glaselementen mit Stahl
Sicherheit und Brandschutz
Der Aufzugsschacht dient natürlich in erster Linie dazu, den Aufzug zu führen und zu stützen. Gleichzeitig muss der Schacht aber so angelegt sein, dass nichts in den Schacht fallen kann oder das Gegengewicht des Seilaufzugs die Fahrkabine und die Personen trifft.
Damit der Kamineffekt bei einem Feuer nicht dessen Ausbreitung unterstützt, der Rauch aber trotzdem gut abgeleitet wird, müssen ausreichende Entlüftungsöffnungen am Schachtkopf eingebaut werden. Diese werden in der Regel heute mit einer Brandfallsteuerung kombiniert. Diese muss ebenfalls genau auf den Aufzugsschacht abgestimmt sein.
Heizkosten minimieren
Die Lüftungsöffnung müsste ohne eine Brandfallsteuerung mindestens 2,5 Prozent der Aufzugsgrundfläche groß sein. Dort würde also bei einem einfachen Loch, wie es früher gebräuchlich war, die Wärme des Gebäudes verloren gehen. Aus energetischer Sicht ist dieser Faktor heute nicht mehr hinnehmbar und wegen der Energieeinsparverordnung auch gar nicht gestattet.