Landesbauämter
Leider sind die Bauvorschriften in Deutschland nicht einheitlich geregelt, im Gegenteil, in einzelnen Bereichen, wie z.B. dem Bau einer Außentreppe, kann die Gesetzeslage je nach Wohnort völlig unterschiedlich sein. Bei einer Treppe mit mehr als drei Stufen sollte man sich daher immer zuerst beim zuständigen Bauamt über die Rechtslage informieren.
Neubaugebiete
Der Bebauungsplan für neu ausgewiesene Baugebiete ist oft sehr eng gefasst. Mit diesem müssen Sie sich eventuell zusätzlich zu einer Baugenehmigung noch auseinandersetzen. So kann es passieren, dass Ihre Treppe zwar grundsätzlich vom Bauamt genehmigt werden könnte, aber trotzdem nicht gebaut werden darf.
Nachbarn
Unabhängig davon, ob für Ihre Treppe eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht, müssen Sie in jedem Fall die Abstände zur Grenzbebauung einhalten. Erschwerend für eine Baugenehmigung könnte es z.B. sein, wenn Sie durch die neue Treppe in der Lage wären, beim Nachbarn in die oberen Fenster zu schauen.
Bauen Sie eine solche Treppe niemals schwarz ohne Rücksprache mit dem Bauamt. Leider kann man sich oft nicht vorstellen, dass es doch immer noch Nachbarn gibt, die genau darauf warten.
Wichtige Fakten sammeln
Diese Fakten sollten Sie zusammentragen, bevor Sie bei Ihrem Bauamt anfragen, ob die Treppe genehmigungspflichtig ist.
- Baumaterial
- Lageplan auf dem Grundstück
- Abstand zum Nachbargrundstück
- Treppenhöhe
- weitere Maße der Treppe
- werden Rechte von Nachbarn beeinträchtigt