Der Balkongarten – ein Stück Natur mitten in der Stadt
Den Balkongarten gibt es eigentlich schon immer. Doch insbesondere in unserer heutigen Zeit, in der es immer mehr Menschen vor allem aus beruflichen Gründen in die Städte zieht, bekommt der Balkongarten eine völlig neue Bedeutung. Der Garten auf dem Balkon ist das kleine Stück Natur, das Sie sich nach Hause holen können, er bietet einen Ausgleich zum Stadtstress und obendrein sogar noch knackiges Gemüse oder süßes Obst aus der eigenen Zucht.
Bevor Sie Ihren urbanen Balkongarten anlegen
Jedoch gibt es einige Punkte, die Sie unbedingt beachten müssen. Einfach loslegen und einen Garten auf dem Balkon anlegen, das funktioniert nicht. Folgende Faktoren müssen unbedingt berücksichtigt werden:
- die rechtliche Situation (Nachbarschafts- oder Mietrecht, Hausordnung, Mietvertrag usw.)
- die Lage des Balkons (beispielsweise sonnige Süd- oder schattige Nordseite)
- die Pflanzen, die für einen Balkongarten geeignet sind
- Ihr persönlicher und möglicher Zeitaufwand, den Sie in Ihren Garten auf dem Balkon investieren können
Die rechtliche Situation beim Balkongarten
Von besonderer Bedeutung ist auf dem Balkon das Mietrecht. Es regelt nicht nur Ihre eigenen Pflichten und Rechte, sondern auch die der Nachbarn. Dazu kann auch noch das Nachbarschaftsrecht kommen. Ein typisches Beispiel wäre hier eine Balkontrennwand, die Sie als Balkon Windschutz oder Sichtschutz anbringen möchten.
Der Nachbar hat auch Rechte
Ihr Nachbar kann sich dadurch in seiner freien Entfaltung auf seinem Balkon eingeschränkt fühlen. Eine entsprechende Pflanzen-Wand mit Pflanzen als Sichtschutz für Ihren Balkon kann denselben Effekt haben. Der Nachbar muss sich – zumindest, wenn die Pflanzen auf seiner Seite wachsen und ranken sollen, damit einverstanden erklären.
Mietrecht und Besonderheiten bei Pflanzen auf dem Balkon
Pflanzen bedeuten aber auch Tropfwasser beim Gießen, herabfallendes Lauf und gegebenenfalls sogar Erde, also für den Nachbarn neben und besonders unter Ihnen Schmutz. Bis zu einem bestimmten Grad (Geringfügigkeit) müssen Nachbarn das hinnehmen. Nur lässt sich „Geringfügigkeit“ schwer in zahlen und Fakten definieren. Es ist also auch stets ein hohes Maß an Toleranz erforderlich. Am besten sprechen Sie sich mit Ihren Nachbarn ab und lassen sich das Einverständnis auch schriftlich geben.
Hausordnung und Mietvertrag
Dann muss auch noch ein Blick in die Hausordnung und den Mietvertrag erfolgen. Ist hier nichts zu finden, gibt es auch keine Einschränkungen. Nachträglich in den Mietvertrag aufgenommene Verbote müssen Sie übrigens nicht akzeptieren.
Infrage kommende Pflanzen und damit verbundener Zeitaufwand
Zunächst ist nun Ihr tatsächlich zur Verfügung stehender Zeitaufwand von enormer Bedeutung. Bambus zum Beispiel kann auch mal eine Woche ohne Wasser auskommen. Tomaten in sonniger Lage – und abhängig davon, wie intensiv Sie die Pflanzen beim Gießen „angelernt“ haben – können einen täglichen und hohen Wasserbedarf aufweisen. Wählen Sie die Pflanzen also aus den Pflanzen aus, die als Balkonpflanzen geeignet sind.
Geeignete Pflanzen für Ihren Garten auf dem Balkon
Für den Balkon wären das vor allem Südfrüchte wie Mangos, Bananen oder Papaya, aber auch Zwergmelonen. Typische (fast) einheimische Pflanzen wären zuerst natürlich alle möglichen Kräuter, Tomaten, Chili oder Paprika. Selbst Möhren, Zwiebeln oder Knoblauch, aber ebenso Blumenkohl oder Kohlrabi wurden schon erfolgreich auf einem Balkon gepflegt. Wichtig ist vor allem die Pflege- und Gießintensität, die Pflanzen benötigen.
Die Balkonlage und Witterungsverhältnisse
Darüber hinaus entscheidet aber auch die Lage Ihres Gartens. Tomaten und Paprika sind wahre Sonnenanbeter. Auf einem Nordbalkon oder bei sehr viel Schatten werden Sie kaum Erfolg in der Zucht haben. Ebenso müssen Sie berücksichtigen, wie windgeschützt Ihr Balkon ist und Sie müssen einen entsprechenden Balkon-Windschutz installieren.
Vorteile eines Balkongartens
Dafür hat ein Garten auf dem Balkon aber ganz andere Vorteile. Die Lage ist gegenüber dem Freilandbeet deutlich geschützter. Zahlreiche exotische Pflanzen (so auch das klassische Balkongemüse Tomaten) können Sie schon im Januar oder Februar im Wohnbereich anpflanzen und ab März oder April zumindest tagsüber auf den Balkon stellen. Dieses schrittweise an die kühleren Temperaturen auf dem Balkon zu gewöhnen, hilft Pflanzen ungemein.
Erfreuen Sie sich länger am Balkongarten
Darüber hinaus kann Ihre Erntezeit gegenüber dem Freilandfeld deutlich Richtung Spätherbst hinausgezögert werden. Bedenken Sie jedoch, dass jede Pflanze ein Pflanzgefäß mit einer Mindestgröße benötigt. Bei Tomaten wären das mindestens 10, besser noch 20 Liter.