Wo sind die Vorschriften für Balkongeländer festgelegt?
Die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer beschäftigen sich mit den Vorschriften für Balkongeländer. Auf diese Weise kommt es zustande, dass es in unterschiedlichen Gebieten Deutschlands verschiedene Regelungen gibt.
Die Gesetze kennen neben den eigentlichen Normwerten auch Sondervereinbarungen, zum Beispiel im Schulbau und bei Geländern auf Arbeitsstätten. Darum ist es immer ratsam, eine fachkundige Person, wie zum Beispiel einen Architekten oder Bauingenieur zu befragen.
Streben- und Bodenabstand beachten!
Wenn das Balkongeländer senkrechte Streben oder andere Design-Formen mit Öffnungen besitzt, dann darf auf keinen Fall ein Kinderkopf hindurchpassen. Der Gesetzgeber sieht hier in der Regel ein lichtes Maß von 12 cm vor, das nicht überschritten werden darf.
Auch unterhalb des Geländers darf kein Freiraum entstehen, der groß genug für einen Kinderkopf ist. Wieder gilt: 12 cm sind hoch genug! Allerdings besteht die Möglichkeit, dass die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes einen niedrigeren Wert angibt, damit keine Gegenstände herabfallen können.
Leitereffekt vermeiden – was heißt das?
Der Leitereffekt entsteht dadurch, dass waagerechte Geländerelemente dazu einladen, auf die Brüstung hinaufzuklettern. In den meisten Landesbauordnungen findet sich die Vorschrift, dass dieser Effekt vermieden werden soll, vor allem, damit keine Kinder auf das Geländer steigen.
Wenn der Leitereffekt verboten ist, dann gilt das auch für Wohnungen und Häuser, in denen keine kleinen Kinder leben. Dies bezieht sich auch auf gesetzliche Regelungen, die dazu dienen, Kinderfüße aus eventuellen Regenrinnen am Balkon fernzuhalten.
Wie hoch muss das Balkongeländer sein?
Die einzelnen Landesbauordnungen liefern auch zu den erforderlichen Geländerhöhen unterschiedliche Vorschriften. Als niedrigstes Maß sind hier 90 cm zu nennen, allerdings nur im privaten Bereich, unter 12 m Absturzhöhe und nicht in allen Bundesländern.
Gemessen wird die Geländerhöhe ab der Bodenplatte, wo die Füße des Balkonbenutzers stehen. Viele Geländer sind heute unterhalb der Balkonplatte verankert, in diesem Fall kommt zu den angegebenen Zentimetern noch die Länge der im Boden befindlichen Verankerung hinzu.
Besonders häufig wird die niedrigste Geländerhöhe mit 110 cm angegeben, in einigen Bundesländern beträgt sie auch 120 cm. Der deutsche Vorschriftenwald ist besonders im Bereich Balkongeländer schwer durchschaubar.
Im 2. Teil unserer Serie zum Thema Balkongeländer erklären wir Ihnen, wie Sie Ihr Geländer fachgerecht montieren.