Sinn und Zweck der Bauvoranfrage
Die Bauvoranfrage dient allgemein dazu, individuelle Bauprojekte mit dem Bauplanungsrecht abzustimmen. Etwaige Unvereinbarkeiten mit den Vorstellungen des zukünftigen Bauherrn sollen damit im Vorfeld ausgeräumt und spätere Umplanungen vermieden werden. Die Bauvoranfrage geht dem konkreten Bauantrag voraus und ist nicht verpflichtend. In einigen Fällen jedoch zu empfehlen.
Wann sollte man eine Bauvoranfrage stellen?
Die wichtigsten Fälle, in denen Sie eine Bauvoranfrage stellen sollten, sind folgende:
- Sie haben sehr konkrete Vorstellungen für Ihr Projekt
- Sie interessieren sich für ein Grundstück ohne Bebauungsplan
- Sie möchten schon bald mit konkreten Schritten loslegen
- Gewinnsteigerung eines Grundstücks, das Sie verkaufen möchten
Traumhaus auf Wunschgrundstück
Wenn Ihnen Ihr Eigenheim für die entstehende Familie oder Ihr ganz individuelles Künstlerstudio schon lebhaft und mit allen Details vor dem geistigen Auge schwebt, sollten Sie unbedingt eine Bauvoranfrage stellen. Und das möglichst frühzeitig. Die Anfrage und ihre Bearbeitung klärt, ob Sie Ihren Plan so wie gewollt verwirklichen können. So können Sie schon im Voraus ausloten, von welchen Ideen Sie sich gleich verabschieden können oder ob Sie gegebenenfalls nach einem anderen Grundstück Ausschau halten möchten.
Bei Grundstücken ohne Bebauungsplan
Wenn Sie auf einem Grundstück bauen möchten, für das noch kein konkreter Bebauungsplan vorliegt, ist auch eine Bauvoranfrage sinnvoll. So schaffen Sie sich rechtsverbindliche Klarheit darüber, was und wie Sie bauen dürfen.
In den Startlöchern
Wenn Ihnen die Ideen für Ihr Bauvorhaben keine Ruhe lassen, kann eine Bauvoranfrage Ihre Ungeduld entlasten. Bekommen Sie nämlich den Bauvorbescheid, können Sie schon mit ersten Grobplanungen beginnen.
Mehr rausholen aus dem Grundstück
Sie sind bereits Grundstücksbesitzer und möchten es verkaufen? Dann kann die Bauvoranfrage ein Mittel zur Gewinnoptimierung sein. Die rechtsverbindliche Abklärung dessen, was auf dem Grundstück gebaut werden darf, steigert den Grundstückswert für potenzielle Käufer, sodass Sie den Verkaufspreis erhöhen können.
Wie die Bauvoranfrage stellen?
Jeder Bürger kann eine Bauvoranfrage stellen und das sowohl förmlich, als auch formlos. Rechtsverbindlichkeit hat allerdings nur der Bescheid auf eine förmliche Anfrage. Adresse für die Anfrage ist das örtlich zuständige Bauordnungsamt.