Drei grundlegende Charakterisierungen
Meist betrachtet man die Situation selbst nur aus der Perspektive des Aufstellungsortes und der technischen Ausstattung. Für die zuständigen Behörden stehen jedoch die Nutzungsart und die Mobilität im Vordergrund. Generell ist davon auszugehen, dass ein dauerhaftes Wohnen im Bauwagen von jeder Behörde in fast allen Fällen verhindert werden kann.
- Bauwerk oder bauliche Anlage
- Bewegliches Bauwerk
- Wohnmobil oder Mobilwohnheim
Ein Bauwagen wird von den meisten Behörden als bewegliches Bauwerk eingestuft. Er benötigt daher zwingend eine Baugenehmigung und im Falle des Transportierens und Umstellens eine Straßenzulassung.
Voraussetzungen für bewohnbare Bauwerke
Der Bauwagen selbst muss den umfangreichen Vorschriften für deutsche Wohnungen entsprechen. Die folgende Liste der Bedingungen ist nicht vollständig, aber bereits ein guter Anhaltspunkt:
- Küche oder Kochnische muss vorhanden sein
- Bad mit Dusche oder Wanne und Toilette vorgeschrieben
- Anschluss an Strom- und Wasserversorgung möglich
- Anschluss an öffentliches Abwasser oder Kanalisation möglich
- Lichte Raumhöhe 2,40 Meter
- Wärmeschutznachweis nach Energieeinsparverordnung (EnEV)
- Brand- und Schallschutznachweis
Äußere Bedingungen zu Platzierung und Stellplatz
- Lokale und regionale Bebauungsverordnung (Privatgrundstück)
- Baulandesgesetze
- Erschlossenes oder erschließbares Grundstück (auch Privatgrundstück)
- Kategorisierung eines Campingplatzes/Kleingartenanlage (wenn gesamt als bauliche Anlage bewertet, kein Wohnen erlaubt)
Der lange Weg durch die Instanzen
Leider sind auch nach Erfüllung aller äußeren und technischen Voraussetzungen noch nicht alle möglichen Barrieren aus dem Weg geräumt. Kompliziert bis zu paradox kann das Meldegesetz und die Anmeldepflicht werden. Fahrzeuge können ohne festen Wohnsitz nicht angemeldet werden, also auch kein Wohnmobil oder ein bewegliches Bauwerk wie ein Bauwagen.
Versorgungsanschlüsse auf einem erschlossenen oder erschließbaren Grundstück jeglicher Art müssen selbst angemeldet und bezahlt werden, auch wenn nach dem Ausbau autarke Systeme vorhanden sind.
Neben den Herausforderungen in „normalen“ Wohn- und Mischgebieten sind gesonderte und weiterreichende Regelungen zu beachten, wenn sich in der Nähe ein Natur- oder Wasserschutzgebiet befindet.
Auf Camping- und Zeltplätzen mit Genehmigung oder Duldung als Königsweg
Am realistischsten ist das Aufstellen des Bauwagens auf einem Camping- oder Zeltplatz mit ausdrücklicher Genehmigung zum dauerhaften Wohnen. Unter dem Suchbegriff „Tiny-Haus-Siedlungen“ finden sich im Internet immer mehr Angebote, die Stellplätze mit Wohnerlaubnis bieten.
Steht z.B. ein Privatgrundstück zur Verfügung, kann dort ein Bauwagen aufgestellt werden, sofern er nicht gegen die Bebauungsverordnung verstößt. Das ist oft schon durch den Grad der Sichtbarkeit zu regeln.