Verordnung über Verordnung
Durch den Dschungel der verschiedenen Normen und Verordnungen kann sich inzwischen kaum noch jemand durchkämpfen. Bis 2011 wurde barrierefreies Wohnen unter der DIN 18025 geregelt. Diese wurde allerdings zurückgezogen und durch die DIN 18040-2 barrierefreies Bauen ersetzt.
Auch wenn es schwer ist, entscheidend für jeden Zuschuss und jede Förderung ist immer die Einhaltung der jeweiligen Verordnung. Gerade bei den Massen für einen Behindertenaufzug ist Genauigkeit wichtig. Zudem müssen alle Fördergelder zwingend vor Beginn der Baumaßnahme beantragt werden.
Behindertenaufzug – verschiedene Arten
Sowohl eine einfache Transportplattform, die sich ähnlich wie ein Treppenlift bewegt, kann als Behindertenaufzug dienen. Sie ist aber schwerfällig und langsam. Im Gegensatz zu einem einfachen Fahrstuhl muss ein Aufzug für gehbehinderte Personen oder Rollstuhlfahrer größer sein. Das macht es noch schwerer, einen Behindertenaufzug in einem bestehenden Gebäude nachzurüsten.
Vielfach wird in diesem Fall daher der Aufzugsschacht einfach an der Außenseite der Fassade angebracht. So sind auch weitere Zugangshindernisse leichter zu beseitigen.
- Plattformlift Treppe
- Plattformlift / Hubplattform bis etwa 2 Meter Hubhöhe
- Hubplattform außen bis etwa 3 Meter Hubhöhe
- geschlossener Aufzug innen
- geschlossener Aufzug außen
Kosten und Preise
Soll ein gebrauchter Aufzug auswählt werden, muss geschaut werden, wie alt das Modell ist. Dazu gehört auch die Überprüfung aller notwendigen Sicherheitsvorkehrungen. Ein Notstoppschalter und ein Notabsenkungsmechanismus sind für einen Behindertenaufzug wichtig und notwendig. Sollte das Modell also so alt sein, dass derartige Elemente noch nicht installiert sind, macht der Kauf keinen Sinn.
Ebenso sollte eine Fangvorrichtung für die Abbremsung und eine Sicherheitsschaltung bei einem gebrauchten Behindertenaufzug installiert sein. Bei einem neuen Aufzug sind derartige Dinge selbstverständlich. Der TÜV würde einen neuen Behindertenaufzug ohne diese Punkte nicht zulassen.
So wie unsere kleine Liste oben, steigen auch die Preise für einen Aufzug, der sowohl schwere elektrische Rollstühle als auch Personen mit einem Rollator befördern soll.
Beispiele für Behindertenaufzüge
- Plattformlift für die Treppebis 20 Stufen
höchstens 1 Kurve
Notakkubetrieb möglich
ab etwa 18.000 EUR
- Hubplattform Innenbereichbis 1,50 Hubhöhe
etwa 3.500 EUR
- Behindertenaufzug im Gebäudebis 2 Etagen Förderhöhe
2 Haltestellen
mit entsprechenden Umbauten
mit Aufzugsschacht
ohne Notakkubetrieb
ab etwa 50.000 EUR
- bis 3 Etagen Förderhöhe
- 3 Haltestellen
- inclusive Umbauten
- inclusive Aufzugsschacht
- mit Notakkubetrieb
- Sicherheitssystem inclusive
- ab etwa 75.000 EUR
- Behindertenaufzug außenbis 10 Meter Förderhöhe
2-3 Haltestellen
ohne Gebäudeumbauten
mit geschlossenem Schacht
ab etwa 40.000 EUR
Unterhalt und Folgekosten
Es muss heute keine 60 Watt Birne mehr dauerhaft in einem Aufzug leuchten. Zum einen gibt es inzwischen kostensparende LED-Beleuchtung und zum anderen kann ein gutes Steuerungssystem den Aufzug zwischen den Fahrten sozusagen Schlafen legen. Der Lüfter wird dann genauso wie die Beleuchtung nach einer gewissen Zeit der Nichtbenutzung abgeschaltet.
Selbst die Motoren für den Fahrstuhlantrieb gibt es inzwischen in Strom sparenden Ausführungen, die sich zudem besser herunterregeln lassen, wenn der Aufzug nicht benötigt wird.