Der äußere Blitzschutz
Der äußere Blitzschutz, meist auch Blitzableiter genannt, erreicht hohen Schutz durch eine simple Technik: Vom Dachfirst führt ein etwa acht Millimeter dicker Draht an der Fassade entlang bis ins Erdreich. Im Falle eines Blitzeinschlags wird die entstehende Spannung also direkt in die Erde geleitet und richtet keinerlei Schaden am Haus an.
Allerdings ist der Blitzableiter in den meisten Fällen nicht vorgeschrieben; es ist also Ihre freie Entscheidung, ob Sie sich mit dieser „Technik“ ausstatten möchten. Steht Ihr Einfamilienhaus beispielsweise in der Nähe eines höheren Gebäudes mit Blitzableiter, benötigen Sie keinen. Steht es hingegen in einer niedrig gebauten Siedlung oder gar ganz alleine, sollten Sie über die Investition in Höhe von etwa 2500 Euro nachdenken, wobei die Preise je nach Gebäude stark variieren.
Um den Blitzableiter wirksam anzubringen, sollte er nicht nur den höchsten Punkt des Hauses, sondern auch eventuelle Technik wie eine Satellitenschüssel oder eine Photovoltaik-Anlage umfassen. Gerade bei einer Investition dieser Höhe sollten Sie das Maximum an Nutzen herausholen.
Der innere Blitzschutz
In einigen Fällen aber genügt der äußere Blitzschutz nicht, um Sicherheit zu gewährleisten. In der Nähe Ihres Hauses einschlagende Blitze können über die unterirdischen Leitungen in Ihr Haus übertragen werden und sensible Technik wie Fernseher oder Computer zerstören. Dagegen hilft ein Überspannungsschutz, der aus mehreren Sicherungen an den Verteilern und Steckdosen besteht.
Dieses System beinhaltet drei Stufen von Schutz; Grob-, Mittel- und Feinschutz, um gegen jede Art der Überspannung gerüstet zu sein. Die Kosten eines gewöhnlichen, inneren Blitzschutzes betragen etwa 1000 Euro, wobei auch dieser Preis mit der Hausgröße variiert.
Wann muss ich einen Blitzschutz haben?
Vorgeschrieben sind Blitzableiter nur bei einer Höhe von mehr als 20 Metern, womit Sie als Besitzer eines Einfamilienhauses nicht betroffen sind. Allerdings sollten Sie bei der Versicherung Ihres Hauses darauf achten, ob der Versicherer einen Blitzschutz verlangt, falls bei einem Einschlag dennoch Schäden entstehen.
Trotz der gegebenen Freiwilligkeit ist ein Blitzschutz allemal empfehlenswert, da er nicht nur Sachschäden vermeiden, sondern auch Leben retten kann. Wenn Sie die Investition vornehmen, sollten Sie allerdings keine halben Sachen machen: Nehmen Sie äußeren und inneren Blitzschutz, um in jedem Fall auf der sicheren Seite zu sein.