Bodenplatte beim Fertighaus
Viele Fertighaushersteller bieten das Fertighaus erst ab „OK“ an, dies bedeutet ab „Oberkante Keller“. Für den Bauherrn heißt das, dass er auf seine Kosten Fundament und Keller oder Bodenplatte errichten muss und der Preis des Hauses sich ohne diesen Untergrund versteht. Wer preiswert bauen möchte, gibt in diesem Fall meist der Bodenplatte aus Beton den Vorzug. Es ist allerdings auch bei der Bodenplatte auf eine ausreichende Dämmung zu achten. Die Preise für die Dämmung und den Estrich können stark variieren, es empfiehlt sich, Angebote einzuholen. Außerdem sollte man für die Berechnung der Bodenplatte einen Statiker hinzuziehen.
Ohne Fundament kein Haus
Wer einen Keller baut, verlegt selbstverständlich auch eine Bodenplatte, nämlich den Kellerboden. Hier müssen allerdings an die Dämmung nicht so hohe Ansprüche gestellt werden. Da die Kellerplatte meist deutlich unter dem Niveau des Erdreichs und damit frostsicher verlegt wird, kann man meist auf Streifenfundamente verzichten. Anders ist die Sache bei der Bodenplatte gelagert, die nur oberflächlich auf die planierte Fläche aufgebracht wird. Hier muss durch mindestens 80 – 100 cm tiefe Streifenfundamente verhindert werden, dass die Bodenplatte und damit das ganze Haus durch Frostschäden in Mitleidenschaft gezogen wird. Zunächst wird der Mutterboden abgetragen, dann die Gräben für die Fundamente gezogen. Anschließend werden die Fundamentgräben verfüllt und die Bodenplatte aus Beton gegossen.