Allmende, Anschluss und Benutzung
Wer einen Brunnen in erster Linie dafür plant, mit ihm die Brauch- und Trinkwasserversorgung abzudecken, muss nicht nur die Investitionskosten berücksichtigen. Grundwasser ist grundsätzlich ein Allgemeingut, auch als Allmende bezeichnet. Wenn die technischen und hygienischen Voraussetzungen erfüllt werden, steht der Genehmigung des Brunnens nichts im Weg.
Ob sich der Brunnen lohnt, hängt zusätzlich von der regionalen beziehungsweise lokalen Regelung bezüglich der öffentlichen Wasserversorgung ab. In erster Linie betrifft das die Abwasserversorgung, die auch bei der Einspeisung aus einem Brunnen anfällt. Die Verfahren und Vorschriften variieren stark und können von reinen Abwassergebühren über Erschließungspauschalen bis zum trotz Eigenversorgung vollem Benutzungszwang bei voller Berechnung reichen.
Voraussetzung Bohr- und/oder Tiefbrunnen
Um ein für Brauch- und Trinkwasser geeignetes Brunnenwasser zu fördern, ist die Brunnentiefe eine ausschlaggebende Voraussetzung. Erst ab rund zehn Metern kann ein Bohrbrunnen oder ein Tiefbrunnen eine Wasserqualität liefern, die den gesundheitlichen und gesetzlichen Anforderungen genügt. In den meisten Fällen können eventuelle Gefährdungspotenziale durch ein Chloren des Brunnens minimiert werden.
Beim in ganz Deutschland vorgeschriebenen Anmelden eines Brunnens können die rechtlichen Details der jeweiligen Kommune eruiert und die jeweils gültige Definition von Brauchwasser und Trinkwasser in Erfahrung gebracht werden.
Definition von Brauchwasser
Brauchwasser wird auch als Nutz- oder Betriebswasser bezeichnet. Als typische Nutzungsarten gibt es neben der Gartenbewässerung auch Toilettenspülungen, Waschmaschinen und Oberflächenreinigungen. Brauchwasser wird aus Regen- und Flusswasser oder beim Anzapfen des bodennächsten Grundwassers in einem reinen Grundwasserbrunnen gewonnen. Das Brauchwasser darf kein Salz und Kalk enthalten.
Ausgeschlossen ist die Verwendung von Brauchwasser für die Zubereitung von Lebensmitteln und Getränken. Es darf nicht zur Reinigung von Lebensmitteln und dem menschlichen Körper, beispielsweise als Bade- oder Duschwasser eingesetzt werden. Darüber hinaus kann es manchmal nur bedingt für die Nutzung als Waschwasser für Kleidung erlaubt sein, was in den jeweiligen Detailregelungen der Kommunen festgeschrieben ist.
Trinkwasserverordnung
Ähnlich wie die stark variierenden Vorschriften zu Anschlüssen und Nutzung an der öffentlichen Wasserversorgung gibt es große kommunale Unterschiede im Preis für mikroorganismenfreies Trinkwasser. Die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt die Ansprüche an Hygiene und Reinheit von Trinkwasser, der sich jede Kommune unterwerfen muss.