Briefkastenanlage erhalten
In vielen Mehrfamilienhäusern wurden nach und nach einheitliche neue Briefkästen angebracht. Im gleichen Zuge wurden dort häufig Hinweisschilder angebracht, dass keine Aufkleber auf den Kästen angebracht werden dürfen. Da die meisten Aufkleber nicht rückstandslos wieder zu entfernen sind, wenn der Mieter auszieht, ist dieser Wunsch nach Erhalt des Eigentums wohl verständlich.
Problem der Werbung
In vielen Häusern treibt der Wunsch allerdings etwas zu starke Blüten. Die Hausverwalter oder sogar andere Mieter entfernen schlichte Aufkleber, die darum bitten, dass keine Werbung eingeworfen werden soll. Dem strengen Wortlaut nach sind diese Aufkleber laut Hausordnung zwar tatsächlich unter Umständen verboten. Doch es wird dann die Frage aufgeworfen, ob ein solcher Aufkleber nicht doch zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Wohnung mit dem Briefkasten gehört.
Verbotene Aufkleber
Auch für den Privatmann im eigenen Haus gibt es einige Aufkleber, die dort nicht erwünscht sind. Rechtsradikale Symbole sind nur ein Beispiel für Aufkleber, die auch der Besitzer eines Briefkastens nicht aufkleben darf. Ebenfalls sollten keine anstößigen Darstellungen aufgeklebt werden.
Diese sind heute kaum noch teurer als ein Aufkleber und lassen sich beim Auszug absolut rückstandslos entfernen. So geht man jeder Diskussion mit dem Hausverwalter aus dem Wege.