Versicherung für Ceran- oder Glaskeramikfeld?
Doch bevor wir ausführen können, welche Versicherungen unter welchen Umständen für einen Schaden am Ceranfeld aufkommen, müssen wir den Unterschied zum Glaskeramikfeld aufklären. Denn eine Versicherung zum Schutz des Ceranfelds im wortwörtlichen Sinn von „Ceran“ werden Sie wohl nicht erhalten können.
Ceranfeld ist umgangssprachlich für Glaskeramikkochfeld
Stattdessen aber für ein Glaskeramikkochfeld. Denn das Ceranfeld ist lediglich der Markenname des Unternehmens, welches in den 1970ern maßgeblich das Glaskeramikkochfeld entwickelt und entsprechend vermarktet hat. Im Zuge dieser Vermarktung hat sich beim Konsumenten der Begriff „Ceranfeld“ für ein Glaskeramikkochfeld mit Halogen- bzw. Infrarottechnologie durchgesetzt (das Kochfeld, welches beim Einschalten kräftig rot leuchtet und sehr schnell heiß wird).
Verschiedene Arten von Ceran- bzw. Glaskeramikfeld
Ein Glaskeramikkochfeld kann aber auch noch andere Technologien zum Erhitzen von Kochgut nutzen. Auch das Ceranfeld wird vom Hersteller für Kochfelder mit verschiedenen Energiequellen bereitgestellt:
- klassisches Cerankochfeld mit Halogen- bzw. Infrarottechnologie
- modernes Kochfeld als Induktionskochfeld
- vor allem in der Gastronomie beliebtes Ceranfeld mit Gasbrennern (Gas auf Glas, Gas unter Glas)
Bei der Versicherung geht es um „Glaskeramikkochfelder“
Wenn wir also nachfolgend über Schäden und mögliche Versicherungen, die dafür infrage kommen, schreiben, meinen wir immer sämtliche Glaskeramikkochfelder, die es auf dem Markt gibt. Es gibt keinerlei Unterscheidung nach der Betriebstechnik noch nach der Bezeichnung Ceran oder Glaskeramik.
Versicherungen, die bei einem Schaden am Ceranfeld bereitstehen
Wenn ein Ceranfeld gesprungen ist, kommen dafür zwei verschiedene Versicherungsarten infrage, die den Schaden gegebenenfalls übernehmen:
- die private Haftpflichtversicherung
- die Glasversicherung aus der Hausratversicherung
Schadensregulierung des Ceranfelds bei einer Haftpflichtversicherung
Bei der privaten Haftpflichtversicherung gibt es zahlreiche Situationen, die zu einem Schaden an der Glaskeramik geführt haben können, bei denen diese Versicherung nicht aufkommen wird. Das sind zunächst einmal natürlich Schäden am eigenen Glaskeramikkochfeld. Die private Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden am Eigentum Dritter auf, das durch Sie (den Versicherungsnehmer und eingeschlossene Personen) beschädigt wurde.
Verschieden Situationen, die eine Schadenregulierung ausschließen können
Natürlich gibt es diese Situationen durchaus. Beispielsweise fahren Sie zum Essen zu Ihren Eltern und helfen in der Küche aufräumen. Ein Gegenstand rutscht Ihnen aus der Hand und fällt in das Glaskeramikkochfeld, das daraufhin einen Riss hat. Grundsätzlich würde die Versicherung jetzt für den Schaden aufkommen, da Sie ja das Eigentum Dritter beschädigt haben.
Achten Sie aus Vertragsklauseln bei Gefälligkeiten
Allerdings haben Sie Ihrer Mutter in der Küche unentgeltlich geholfen, also eine Gefälligkeit geleistet. Gefälligkeiten sind aber typischerweise bei Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen. Die klassische Gefälligkeit ist der Umzug eines Bekannten. Es gibt aber die Möglichkeit, solche Schadensvorkommnisse einzuschließen.
Gefälligkeiten können einbezogen werden
Dann muss eine gesonderte Klausel vereinbart werden, die Gefälligkeiten beinhaltet. Jedoch bietet auch nicht jede Versicherungsgesellschaft diese Option. Ein typischer Versicherungsfall läge vor, wenn Sie beispielsweise in der Wohnung eines Bekannten ein Glas für sich aus dem Schrank nehmen möchten und Ihnen dieses aus der Hand rutscht und die Glaskeramikplatte beschädigt.
Die Hausratversicherung (Glasversicherung)
Einfacher, aber ebenso an bestimmte Voraussetzungen gebunden, sieht es bei der Glasversicherung aus. Die Glasversicherung übernimmt den Schaden grundsätzlich – unabhängig von der Vorgeschichte, wie es zu dem Schaden gekommen ist – Absicht natürlich ausgeschlossen.
Für Schadensübernahme am Ceranfeld ist es explizit zu versichern
Allerdings ist das Ceranfeld automatisch versichert. Noch nicht einmal ein Glasschaden oder Glasbruch muss vorhanden sein. Zunächst wird eine Hausreatversicherung benötigt. Diese Hausratversicherung muss dann explizit eine Glasversicherung mit beinhalten. Zusätzlich dazu muss aber diese Glasversicherung wiederum insbesondere das Glaskeramikfeld mit beinhalten. Sie benötigen also die folgende Hausratversicherung:
- Hausratversicherung
- mit dem Einschluss einer Glasversicherung
- diese mit dem Einschluss von einem Glaskeramikkochfeld
Wichtiges Details: das Alter Ihres Glaskeramikkochfelds
Konnten Sie diese Fragen positiv klären, ist noch das Alter des Ceranfelds entscheidend. Die meisten Versicherer ziehen vom Gesamtschaden pro Jahr 10 Prozent ab, da das Glaskeramikkochfeld ja altert und damit an Wert verliert. Dass der Schaden dabei immer gleich hoch sein wird, der zu bezahlen ist, interessiert die Versicherungsgesellschaft nicht. Dazu nachfolgend einige Beispiele, wie die Rechnung aussehen würde:
- Beschädigung der Glaskeramik im ersten Jahr bei einem Wert von 300 Euro: Schadensübernahme komplett
- Beschädigung des Ceranfelds nach drei Jahren, ursprünglicher Wert 350 Euro: Schadensübernahme 70 Prozent daraus, also 245 Euro
- Riss der Glaskeramikplatte nach 8 Jahren, Ursprungswert 400 Euro: Schadensübernahme 20 Prozent, also 80 Euro
Auch wenn Ihnen die Versicherung nur 80 Euro erstattet, muss die Reparatur dennoch voll bezahlt werden und wird fast so hoch liegen wie ein neues Ceranfeld. Daher ist in diesem Fall dann doch zu überlegen, das alte gegen ein neues Ceranfeld auszutauschen.