Dachüberhang und Dachüberstand
Zunächst einmal muss zwischen dem Dachüberhang und den Dachüberstand unterschieden werden, damit es zu keinen Missverständnissen kommen kann.
- Dachüberhang: seitlich, der Abstand von der Fassade zur jeweiligen Traufe (Tropfkante)
- Dachüberstand: an den Firstenden (Ortgang) der Überstand über die Fassade hinaus
Gründe für eine Dachüberstandsverlängerung
Insbesondere ältere Häuser besitzen keinen Dachüberstand. Das Dach endet meist bündig mit dem Firststein. Es gibt jedoch zahlreiche Gründe, weshalb Hausbesitzer den Überhang verlängern wollen bzw. müssen.
- als Wetterschutz
- bei einer Fassadendämmung
- optische Gründe
Während die Verlängerung des Dachüberhangs verhältnismäßig einfach ist, kommen bei der Verlängerung des Dachüberstands zwingend statische Berechnungen dazu. Grundsätzlich gilt: wollen Sie die Pfetten verlängern, sollte der Überhang ein Drittel der Pfettenlänge ausmachen. Zwei Drittel der Pfette werden mit der alten Pfette geblattet.
Jedoch kann es wiederum sinnvoll sein, die alten Pfetten entsprechend zu kürzen. Bei der Fußpfette ist das kein Problem, bei der Firstpfette (der obersten Pfette) wird es aber komplizierter. Hier müssen Sie gegebenenfalls den gesamten Dachstuhl absolut sicher stützen. Entscheidend sind hier vor allem die Positionen der letzten, abschließenden Auflager.
Überstandverlängerung wegen Fassadendämmung mit WDVS
Insbesondere bei der Dachüberstandverlängerung aufgrund der Dämmung mir einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) ist die Verlängerung am Ortgang notwendig, weil das WDVS zu viel Aufmaß bekommt- gerade bei älteren Häusern, deren Ortgang bündig mit der Fassade abschließt. Gleichzeitig müssen Sie aber bedenken, dass weder Putz noch WDVS geeignet sind, die Pfetten zu tragen. Daher die zuvor beschriebene Vorgehensweise.
Dachüberstandverlängerung als Wetterschutz
Beim Wetterschutz kommen verschiedene Anforderungen zum Tragen.
- als Sonnenschutz gegen das Aufheizen der Fassade und zur Beschattung
- als Regenschutz für die Fassade
Wie bereits zuvor ausgeführt, kann die Dachüberstandsverlängerung sehr aufwendig und kompliziert sein. Während bei einer Verlängerung insbesondere wegen Beschattung und als Sonnenschutz die individuellen Umstände abzuwägen sind, sollten Sie bei einer Überstandsverlängerung des Ortgangs Folgendes bedenken: ein Überstand von circa 0,5 m schützt einen Fassadenbereich nach unten von circa 1,5 m.
Je nach Fassadenhöhe können das 25 Prozent oder weniger der Fassadenfläche sein. Schließlich fällt Regen auch nur in den wenigsten Fällen senkrecht. Der mit der Verlängerung des Überstands verbundene Aufwand kann also in vielen Fällen nicht in der Relation zum massiven Arbeitsaufwand liegen. Empfehlenswert ist es daher immer, einen Fachmann für Baustatik, also einen Zimmerer, Statiker oder Architekten hinzuzuziehen.
Optische Gründe für die Verlängerung des Dachüberstands
Aus den bereits genannten Gründen heraus ist eine Dachverlängerung am Ortgang noch wesentlich gründlicher zu überdenken.
Rechtliche Aspekte
Zu dem Aufwand kommt aber auch noch der behördliche Hintergrund dazu. Bei der Verlängerung des Dachüberstands am Ortgang werden Sie eine Baugenehmigung einholen müssen. Darüber hinaus kann es aber auch Mindestabstandsmaße zu Nachbargrundstücken und auch zur Straße hin geben. Zu guter Letzt werden die Nachbarn ihr Einverständnis in vielen Fällen ebenfalls schriftlich bestätigen müssen.
Das bedeutet aber auch wieder, dass Sie einen Statiker oder Architekten benötigen, der die entsprechenden Baupläne entwerfen und unterschreiben kann, bevor Sie sie zur Genehmigung im Bauamt einreichen.
Dachüberstandsverlängerungen sollten Sie hingegen nur dann durchführen, wenn ein absolutes Muss wie die Erfüllung der Energiegesetze dahinter steht.