Fachliche Eignung
Um eine Garage komplett selbst bauen zu können, müssen Sie mehrere Gewerke perfekt beherrschen – mit allen geltenden Vorschriften:
- das korrekte Maurern
- das korrekte Anlegen eines Fundaments
- das korrekte Aufbauen eines Dachs
Bauantrag und Genehmigung
Für den Bau einer Doppelgarage werden Sie in jedem Fall eine Baugenehmigung beantragen müssen. Machen Sie sich zuvor mit den in ihrem Bundesland geltenden Landesbauordnungen und einem eventuellen Bebauungsplan in ihrem Gebiet vertraut, damit Sie wissen wo – und wie – Sie überhaupt bauen dürfen.
Planung
Für den Bauantrag brauchen Sie eine korrekte Planung inklusive Tragwerksberechnung. In der Regel bekommen Sie die vom Architekten. Er kann Ihnen auch hilfreich bei den Planungen zur Seite stehen. Für das Fundament benötigen Sie außerdem einen Bewehrungsplan.
Fundamentherstellung
Nach erfolgter Baugenehmigung müssen Sie zunächst das Fundament herstellen. Es lohnt sich, darüber nachzudenken, das eigentliche Gießen der Bodenplatte einem Fachbetrieb zu überlassen. Das Herstellen einer Bodenplatte erfordert auch Erfahrung. Wenn Ihnen dabei ein Fehler unterläuft, oder die Bodenplatte am Ende Mängel aufweist, ist der Schaden groß. Bei einem ausführenden Unternehmen haftet das Unternehmen für alle Mängel – bis zu vier bzw. fünf Jahre danach.
Mauerwerksarbeiten
Danach können Sie mit der Herstellung des Mauerwerks beginnen. Sie sollten dabei Pläne lesen können, und das Handwerk sicher beherrschen. Fehler oder Ungenauigkeiten können auch hier schwere Probleme nach sich ziehen, unter anderem auch mit der Statik des Gebäudes.
Flachdach anlegen
Am Ende müssen Sie dann noch ein Flachdach (oder Pultdach, wenn gewünscht) bauen. Das muss ebenfalls fachgerecht und sehr sorgfältig geschehen. Undichtigkeiten dürfen nicht auftreten.
Tore einbauen
Die beiden Garagentore und die Torantriebe einzubauen, überlassen Sie besser dem Fachbetrieb, der die Tore liefert. Nebeneingänge und gegebenenfalls auch Fenster können Sie in den meisten Fällen auch selbst problemlos einbauen.