Zeitwert als Verkaufswert
Wenn man eine Küche vom Nachmieter ablösen lassen will, kann man zwar theoretisch den Preis selbst festlegen – gestetzlich in Ordnung ist aber dabei nur der Zeitwert der Küche.
Ob eine Ablösesumme realistisch ist, ist allerdings immer schwer zu beurteilen. Dabei spielen auch viele andere Faktoren eine Rolle:
- der Zustand der Küche
- die Ausstattung der Küche (vorhandene Geräte, Funktionen der Küche)
- der Gerätezustand und das Gerätealter
- der Geräteneupreis
Zeitwert richtig berechnen
Oft kolportiert wird ein Wertverlust von 10 % pro Jahr als realistische Rechnung. Dabei wird so gerechnet, dass vom verbleibenden Wert jedes Jahr 10 % abgezogen werden. Tatsächlich kommt man mit dieser Rechenweise auch auf einen einigermaßen passenden Richtpreis – eine offiziell gültige Berechnungsweise ist das aber nicht.
Bei Möbeln wird der Zeitwert offiziell aus einer komplizierten Formel aus Wiederbeschaffungswert, Wertverlust im ersten Jahr und Wertverlust in den Folgejahren ausgerechnet. Die durchschnittliche Lebensdauer von Einbauküchen wird dabei – je nach Rechenweise mit 20 Jahren oder 25 Jahren angegeben.
Dabei gelten für die Wertverminderung im ersten Jahr 24 % vom Wiederbeschaffungswert, in den Folgejahren jeweils 4 %. Anhand der Lebensdauer kann man sich dann die Abschläge ausrechnen. Diese Zeitwertberechnung wird allgemein für Mobiliar verwendet.
Wiederbeschaffungswert als Versicherungswert
Wenn die Küche durch ein Schadensereignis zerstört wurde, muss die Versicherung die Küche ersetzen. Dabei ist es wichtig, auf welche Weise die Versicherung nach den Vertragsbedingungen den Wert der Küche ersetzt. Gerade bei Versicherungen gibt es hier mehrere Möglichkeiten – der Zeitwert ist nur eine davon, und generell die eher selten angewendete.
Hier zahlt die Hausratsversicherung als sogenannte „Neuwertversicherung“ den Neuwert für die Küche – das ist jener Wert, zu dem man ein „eine Sache gleicher Art und Güte wiederbeschaffen kann“. Das ist für den Ersatz der Küche der maßgebliche Wert.
Zahlt jedoch eine Haftpflichtversicherung, zählt der Zeitwert der Küche als Berechnungsbasis für die geleistete Entschädigung. Bezahlt wird nämlich nur für den tagsächlich eingetretenen Schaden Man muss in beiden Fällen also unterschiedlich rechnen – und kommt höchstwahrscheinlich auch auf recht unterschiedliche Betragshöhen bei beiden Versicherungsleistungen, obwohl es sich um die gleiche Küche handelt.