Unterschiedliche Regelungen
Eine deutschlandweite Pflicht gibt es grundsätzlich nicht. Die Verpflichtung, Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück versickern zu lassen, obliegt immer der jeweiligen Kommune. Maßgeblich sind hier also die kommunalen Bestimmungen.
Eine weitere Vorschrift, die allerdings Ländersache ist und in fast allen Bundesländern gilt lautet: Der oberflächliche Zufluss von Niederschlagswasser auf andere Grundstücke (auch auf kommunale Grundstücke wie Straßen oder Gehwege!) muss vom Grundstücksbesitzer unterbunden werden.
Auswirkungen der Regelungen
Nimmt man beide Regelungen zusammen, bedeutet das in der Praxis folgendes: Man darf das Niederschlagswasser aus der eigenen Einfahrt nicht einfach auf ein Nachbargrundstück oder auf die Straße leiten.
Besteht in der Gemeinde zusätzlich eine Versickerungsvorschrift, muss dafür Sorge getragen werden, dass das Niederschlagswasser (auch bei Starkregen!) auf dem eigenen Grundstück versickert.
Technische Ausführung
Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
- sogenanntes Sickerpflaster mit entsprechendem Unterbau (Schotter ohne Nullanteile)
- bei dichten Pflasteroberflächen mit kleinerer Flächengröße Versickerung im unbefestigten Randbereich
- Ableitung des Niederschlagswassers über eine Rinne und Einleitung in einen Versickerungsschacht
Grundsätzlich sollte jedoch jede solche bauliche Einrichtung mit der zuständigen Behörde abgesprochen werden, um sicherzustellen, dass sie den kommunalen Vorschriften in ausreichendem Maße entspricht.
Gründe für die Vorschrift
Das Ableiten von Oberflächenwasser in die Kanalisation ist aus gutem Grund verboten. Kommunen erlassen ein solches Verbot grundsätzlich als passiven Hochwasserschutz.
Das gesammelte Regenwasser aller Einfahrten würde bei einem Mischkanal die Kläranlage stark belasten, bei einem reinen Regenwasserkanal aber zusätzlich in die Flüsse fließen. Um bei Starkregen ein Hochwasser wirksam zu vermeiden, wird die Entwässerung auf dem eigenen Grundstück gefordert.
So wird sichergestellt, dass das Wasser aus den Einfahrten die Flüsse zeitversetzt erreicht und nicht gleichzeitig mit den Niederschlägen. Auf diese Weise können Hochwasserereignisse unter Umständen verhindert oder zumindest abgemildert werden.