Meist genehmigungspflichtig
Ein Entwässerungsgraben ist ein temporär wirksamer Kanal, der übermäßige Niederschlagsmengen abführt. Wenn ein Graben ausgehoben wird, der diese Funktion erfüllen soll, wird oft das relativ streng gehaltene Wasserrecht berührt.
Vor dem Anlegen und Bauen des Entwässerungsgrabens sollte ein Plan erstellt und zur Genehmigung bei den zuständigen Behörden vorgelegt werden. Je nach Ausprägung, Größe, Lage und Umgebung des Grabens können Bauämter, Ordnungsämter, Naturschutz- oder Wasserwirtschaftsbehörden einzeln oder sogar in Kombination zuständig sein.
Planungsfaktoren vor dem Bauen
Das Anlegen eines Entwässerungsgrabens muss mehrere technische Voraussetzungen erfüllen, um seine Funktion zu erfüllen:
- Ein Gefälle von mindestens einem Prozent muss für den Ablauf sorgen
- Das Wasser muss in gesichertes nicht unterspülbares Erdreich geleitet werden
- Das Aufnahmevolumen muss den lokalen Niederschlagsmengen angepasst werden
- Der Graben muss abgestützt und befestigt sein
- Frostschutz muss durch ein Kiesbett oder andere Maßnahmen gegeben sein
- Der Anteil versiegelter Flächen auf einem Grundstück darf nicht zu groß werden
- Der Entwässerungsgraben muss von anderen Wasserkreisläufen getrennt sein
Technische Ausführung
Bei der Bauausführung können geschlossene Ableitungen wie Rohre oder betonierte Rinnen verwendet werden. In diesem Fall muss dem Ablaugpunkt des Grabens oder Kanals größerer Aufmerksamkeit geschenkt werden. Auffanggefäße oder Sickergruben können rechtlich vorgeschrieben sein.
Einen offenen Entwässerungsgraben mit versickerungsfähigem Boden und Wänden kann durch Breite und Tiefe in seiner Entsorgungsfunktion angepasst werden. Kiesbette sind typische Drainageeinlagen, die im Grabenverlauf Teile des Wassers versickern lassen. Wichtig ist eine dauerhaft dem Wasser widerstehende Befestigung des Grabens, damit er nicht verschlammt. Gegebenenfalls muss eine Abdeckung wie ein beispielsweise ein Gitter vor Verstopfungen durch herabfallendes Laub und Pflanzenteile schützen.
Entfernung zu anderen Tiefbauten
Versorgungsleitungen im Erdreich für Strom, Wasser und Kanalisation müssen geschützt werden. Je nach Bauordnung der Gemeinde oder Stadt können Mindestabstände zum Entwässerungsgraben gefordert sein. Auch das unmittelbare Vorbeiführen an Flächen, die dem Befahren und Parken von Fahrzeugen dienen, kann untersagt sein oder besondere bauliche Schutzmaßnahmen verlangen.