Erbe ausschlagen – aber zügig
Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, muss der Erbe sich bald entscheiden. In der Regel hat er lediglich sechs Wochen nach dem Tode des Erblassers oder der Testamentseröffnung Zeit dafür.
Dokumente für die Erbausschlagung
Um das Erbe ausschlagen zu können, muss der Erbe zunächst einmal wirklich beweisen können, dass er entweder als Verwandter in direkter Linie die Erbschaft erhalten müsste oder ein Testament vorlegen.
- Sterbeurkunde
- Personalausweis des Erben
- Stammbuch des Erben und des Erblassers
- Testament für den Nachweis der Stellung als Erbe
Sonderfälle – wertvolle Erbschaft ausschlagen
Wird eine Erbschaft ausgeschlagen, die einen großen Wert hat und nicht überschuldet ist, dann gilt sowohl für die Gerichtsgebühr als auch für die Kosten des Notars die jeweilige Gebührentabelle. Die Kosten richten sich dann nach dem eigentlichen Wert der Erbschaft.
Will der Erbe also eine Erbschaft ablehnen, nur weil der vielleicht mit dem Leben oder den Geschäftsmethoden des Erblassers nicht einverstanden war, kann ihn das sehr teuer kommen. Besser ist es dann, das Erbe anzunehmen und einem guten Zweck zuzuführen.
Beispiel Ausschlagen einer Erbschaft
Wenn das Erbe überschuldet ist, verlangt der Notar in der Regel nur einen symbolischen Betrag und auch das Nachlassgericht verlangt eine ganz geringe Summe. Diese günstige Kostenaufstellung gilt aber wirklich nur, wenn der Nachlass überschuldet ist.
Kostenübersicht | Preis |
---|---|
1. Notar | 10 EUR |
2. Nachlassgericht | 20 EUR |
Gesamt | 30 EUR |