Planen und informieren
Niemals dürfen Sie mit dem Ausbau der alten Fenster oder dergleichen beginnen. Zuerst muss der Denkmalschutz sich ein Bild von der bisherigen Form und Art der Fenster machen. Daran wird sich orientiert, wie die neuen Fenster später auszusehen haben.
Auslegungssache
Selbst wenn ein neues Fenster von Weitem genauso wirkt, wie das alte Fenster, können doch entscheidende Aspekte übersehen worden sein. Die alten zweiflügeligen Fenster mit einem Oberlicht sehen sicher zunächst genauso aus, wie ein einflügeliges Fenster mit den entsprechenden Sprossen. Doch der Denkmalschutz sieht das oft sehr viel enger.
Es hängt gleichzeitig vom Alter und der Bedeutung des Gebäudes ab, ob ein derartiger Austausch wie oben beschrieben, bewilligt werden kann oder ob wieder ein zweiflügeliges Fenster mit Oberlicht eingesetzt werden muss.
Materialwahl
In seltenen Fällen gestatten die Mitarbeiter der Denkmalschutzämter sogar Kunststofffenster, da diese optisch kaum anders aussehen als weiße Holzfenster. Doch auch hier hängt viel von der Bedeutung des Gebäudes ab.
Denkmalschutz
Hier noch einmal die Punkte, auf die Sie achten müssen, wenn Sie in einem denkmalsgeschützten Haus die Fenster austauschen möchten oder müssen:
- Material
- Anzahl Flügel
- Oberlicht vorhanden?
- Optik der Flügel
- Kastenfenster notwendig?
- Sprossen – Stärke und Breite
- Art des Einbaus der Sprossen
- Farbe des Rahmens
- eventuell sogar Stärke der Verglasung
- Außenfensterbank
- Rolläden selten gestattet
- Fensterläden passend zum Fenster