Brüstung, Geländer und Gitter
Die Fensterbrüstung zählt im bautechnischen Sinne zu den Umwehrungen, zu denen auch Geländer und Gitter zählen. Da Fensterbrüstungen eine größere Tiefe als Geländer und Gitter besitzen, sind sie in den von den Landesbauordnungen verlangten Mindesthöhen etwas niedriger angesetzt.
Eine Absturzsicherung ist vorgeschrieben, wenn eine Fallhöhe von einem Meter überschritten wird. Daher gelten die Vorschriften für die Absturzsicherung von Fenstern auch im Erdgeschoss.
Musterbauordnung und Länderregelungen
In einer Musterbauordnung sind als Richtwerte folgende Fensterbrüstungshöhen für private Wohngebäude festgeschrieben:
- Bis zu zwölf Meter Absturzhöhe achtzig Zentimeter
- Über zwölf Meter Absturzhöhe neunzig Zentimeter
Geländer und Gitter müssen bei Absturzhöhen bis zwölf Meter neunzig Zentimeter Höhe besitzen und bei größerer Höhe 1,10 Meter.
Diese Werte wurden von den meisten Landesbaubehörden übernommen. Ausnahmen, Abweichungen oder Zusatzverordnungen existieren in folgenden Bundesländern:
- Baden-Württemberg
Die generelle Brüstungs- und Umwehrungshöhe muss achtzig Zentimeter betragen, wenn eine Mindesttiefe von zwanzig Zentimetern gegeben ist, ansonsten gelten neunzig Zentimeter. - Bayern
Der Freistaat prüft den Einzelfall und genehmigt individuell. Im Regelfall wird die Musterbauordnung angewendet. - Brandenburg
Die Mindesthöhe für Brüstungen bis zwölf Meter Absturzhöhe beträgt neunzig Zentimeter, darüber hinaus 1,10 Meter. - Hamburg
Die Mindesttiefe einer Fensterbrüstung muss 15 Zentimeter betragen.
Messansatz
Die Höhe einer Fensterbrüstung wird von der Oberkante des fertig verlegten Fußbodens bis zur Oberkante der Fensterbank gemessen. In den meisten Fällen wird die Fensterrahmenbreite nicht berücksichtigt.
Die Einhaltung der Maße muss auch beim Umbau, dem Vergrößern oder Versetzen eines Fensters beachtet werden.
Energetisch unsinnige Fensterbrüstungen
In der Architektur der 1950er- bis 1970er-Jahre wurden Fensterbrüstungen häufig verjüngt, um Rippenheizkörper unter den Fenstern teilweise zu versenken. Abgesehen von der thermisch fragwürdigen Platzierung führten die geringeren Wandstärken zu Verlusten in der Dämmwirkung. Die insbesondere in Mehrfamilienhäusern angewendete Bauart der Fensterbrüstungen sorgte in vielen Fällen dafür, dass einem guten U-Wert des Fensters durch die Dämmungsschwäche der Brüstung entgegengewirkt wurde.
Eine alte Fensterbrüstung dieser Art sollte unbedingt nachgedämmt werden, um den Wärmeabstrahlverlust beim Heizen zu vermindern. Styroporplatten mit einer aufgebrachten reflektierenden Schicht können den Wärmedurchgangskoeffizienten erheblich verbessern. Ein weiterer energietechnischer Vorteil kann durch das Verlängern der Fensterbank erlangt werden. Die aufsteigende Heizungswärme wird in Richtung Innenraum umgeleitet und steigt nicht senkrecht am Fenster auf.