Sachbeschädigung und technisches Risiko
Wenn am Fensterrahmen Gardinen oder anderer Sichtschutz angebracht werden soll, stellt sich immer wieder die Frage, ob das Bohren von Löchern ein Problem darstellt. Wenn sich die Fenster in einer Mietwohnung oder einem gemieteten Haus befinden, bekommen Eigentümer in fast allen Fällen recht, wenn sie angebohrte Fensterrahmen als Sachbeschädigung werten.
Doch auch, wenn Fensterrahmen einem selber gehören, sollte nach Möglichkeit auf Bohren komplett verzichtet werden. Insbesondere bei Kunststoff- und Aluminiumrahmen kann das Durchbohren schnell mechanische Schäden hervorrufen. Unsachgemäß gesetzte Bohrlöcher führen oft zum blind werden einer Doppelverglasung.
Kunststoff, Alu und Holz
Die Fensterfüllung beziehungsweise Verglasung aus zwei- oder dreifachen Scheiben verfügt über luftleere Zwischenschichten. Wenn dieses Vakuum durch Bohren verletzt wird, erblinden die Scheiben durch den Einzug von Luft, Feuchtigkeit und Schmutz.
Bei Fensterrahmen aus Holz ist dieses Risiko geringer, da der Rahmenkorpus massiver ist und Bohrungen weit entfernt von den Scheiben vorgenommen werden können. Zudem sind die Rahmenprofile bei den meisten Holzfenstern nicht Teil des Dämmungssystems. Alte Bohrlöcher lassen sich mit Holzkitt zuspachteln.
Klemmen und Kleben
Es gibt eine Vielzahl an Fensterverkleidungen, die mittels Klemmtechniken oder Kleben ohne Bohren am Fensterrahmen befestigt werden können. Für das Montieren von Gardinen, das Anbringen von Jalousien und das Befestigen von Plissee haben Hersteller viele unterschiedliche Montagesysteme entwickelt.
Da Plissee ein geringes Eigengewicht hat, reichen meist schon zwei kleine Klebehalterungen aus, um ihm bei der Montage an Kunststofffenstern ausreichenden Halt zu geben.