Was ändert sich baurechtlich durch die geänderte Nutzung?
Es gibt manche Fertiggaragen, die sich einfach und optisch ansprechend zum Gartenhaus umwidmen lassen. Generell gilt, dass eine bauliche Anlage auf dem Grundstück von der Baubehörde zuerst nach der Nutzungsart bewertet wird. Daraus folgen die entsprechenden Vorschriften zu Abständen und Genehmigungen. Schon wenn nur eine Werkstatt in der Fertiggarage eingerichtet wird, kann das die baurechtliche Bewertung gänzlich ändern. Die Fertiggarage als privilegiertes Bauwerk darf in Grenzbebauung ohne Mindestabstand stehen, ein Gartenhaus fast nie.
Wie gehen Sie vor, wenn Sie eine Fertiggarage als Gartenhaus aufstellen?
Sie beabsichtigen, eine Fertiggarage zu kaufen und diese als Gartenhaus auf Ihrem Grundstück aufzustellen. In diesem Fall wenden Sie sich an die zuständige Baubehörde. Um genehmigungsfähig zu werden, müssen Sie die im Bebauungsplan und Landesbaurecht Vorgaben für diesen Nutzungszweck einhalten. Ein entscheidender Unterschied zur Garagennutzung besteht darin, dass Sie das Gartenhaus nicht ohne Zustimmung des Nachbarn als Grenzbebauung errichten dürfen. Der Korpus der baulichen Anlage aus einer Fertiggarage ist baurechtlich irrelevant.
Wie gehen Sie vor, wenn Sie eine bestehende Fertiggarage umwidmen?
Wenn eine bestehende Fertiggarage in Grenzbebauung beziehungsweise in geringerem Abstand als für ein Gartenhaus vorgeschrieben existiert, gilt die geregelte Grenzbebauung an der Grundstücksgrenze. Neben Bebauungsplan und Landesbaurecht wirkt hier auch das Nachbarrecht. Sie müssen auf jeden Fall eine Bauvoranfrage und gegebenenfalls eine neue Baugenehmigung beantragen. Die Zustimmung des Nachbarn ist zwingend. Da die Standardmaße einer Fertiggarage normalerweise im Rahmen der Erlaubnisse für Nebenanlagen liegen, ist ein positiver Genehmigungsverlauf meist erwartbar.
Darf ich bauliche Änderungen an der Fertiggarage vornehmen?
Bauliche Veränderungen an einer Fertiggarage beeinflussen die Baugenehmigung. Folgende typischen Beispiele müssen im Genehmigungsantrag angegeben werden:
- Aufstockung oder Änderung der Dachform
- Garagentor zumauern und Tür einsetzen
- Fenster und Lichtöffnungen schaffen
- Vorplatz oder Terrasse anlegen
- Optisches verändern durch verkleiden oder verputzen (Bebauungsplan beachten)
Alle Modifikationen müssen bei der anzeigepflichtigen Nutzungsänderung angegeben werden. Die ehemalige Fertiggarage muss auch angepasst und umgebaut die einschlägigen Vorschriften für ein Gartenhaus erfüllen.
Stellt die Baubehörde besondere Ansprüche an eine Fertiggarage?
Grundsätzlich ist es den Baubehörden egal, ob Sie eine Fertiggarage, einen Bausatz oder eine Blechhütte als Basis für ein Gartenhaus errichten. Die Behörden folgen strikt den landesbaurechtlichen Vorgaben für ein Gartenhaus. Dazu müssen Sie eventuelle Abweichungen im Bebauungsplan und im Nachbarschaftsrecht prüfen, die zwischen Garage und Gartenhaus gegeben sein können, aber nicht müssen. Das Privileg für eine Garage erfordert in jedem Fall eine abgetrennte Neubewertung.