Wann ist eine Feuerschale erlaubt?
Offenes Feuer ist prinzipiell nicht verboten, es muss aber kontrolliert werden. Ein Lagerfeuer im eigenen Garten müssen sie beispielsweise bei der Gemeinde anmelden. Feuerschalen bis zu 100 cm Durchmesser sind aber auch ohne Genehmigung erlaubt.
Wichtig ist dabei, dass ein genügender Abstand zu brennbaren Materialien (Haus, Bäume) eingehalten wird. Der Sicherheitsabstand beträgt 3 m, wobei 5 m empfohlen werden. Auf einer großen Wiese ist das kein Problem, auf der Terrasse, vor allem der Dachterrasse, wird es schwieriger.
Feuerschale auf der großen Dachterrasse
Die beste Chance, eine Feuerschale auf der Dachterrasse aufzustellen, haben Sie auf einer großen Terrasse, die sich auf einem Flachdach befindet. Auf einem Schrägdach, wie einem Giebeldach oder Pultdach, wo ein Einschnitt ins Dach vorgenommen wird, muss die Terrasse schon sehr groß sein, damit die Feuerschale nicht in der Nähe von Wänden, Möbeln oder dem Hochbeet steht.
Zudem sollten Sie beachten, dass auf der Dachterrasse mehr Wind herrscht als im Garten. Schützen Sie Ihr Feuer unbedingt, beispielsweise mit einem Funkenschutzgitter. Außerdem ist es sinnvoll, die Feuerschale durch eine feuerfeste Wand vor Wind zu schützen.
Was tun bei einer kleinen Dachterrasse?
Während Dachterrassen auf Flachdächern Gartengröße annehmen können, sind Dachterrassen auf Schrägdächern oder Gauben nicht gerade groß. Die drei Meter Sicherheitsabstand lassen sich meist schlecht realisieren. Es muss also eine Alternative her, sozusagen das kleine Schwesterchen der Feuerschale. Möglich sind kleine Feuerstellen aus Metall mit Glasschirm. Sie ergeben zwar nur einige wenige Flämmchen, auf beengtem Raum reicht das zum Wohlfühlen aber aus.